Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Höhere Gruppe = Laufzeit startet bei 0?

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fair:
Ah okay, dass das rückwirkend geht, wusste ich bisher nicht. Das wäre ja optimal. Da würde es ja sogar eine kräftige Gehaltsnachzahlung geben?

Ich fürchte aber, dass sie das in der gelebten Praxis nur für ab sofort und die Zukunft umsetzen werden.

Kaffee99:
Wow, so viele Antworten!  ;)
Vielen Dank, dann schaue ich mal, wie ich das in der Vorstandssitzung gut platzieren kann.
Wir haben den TV-L im Vertrag stehen. Aber den Hinweis mit "extra" Zahlungen finde ich gut. Auch der HInweis mit dem Beginn in der Vergangenheit.

Danke nochmal!

cyrix42:

--- Zitat von: fair am 12.11.2024 12:23 ---Ah okay, dass das rückwirkend geht, wusste ich bisher nicht.

--- End quote ---

Eine Höhergruppierung kann ja auch nur durch Tätigkeitsveränderungen (oder das Erfüllen einer zuvor nicht vorliegenden, aber geforderten Eigenschaft der Person, z.B. Ausbildungsvoraussetzungen) erfolgen. Entsprechend wird der absolut überwiegende Fall sein, dass die Vertragsänderung, welche eine eingruppierungsrelevante Änderung der auszuübenden Tätigkeiten darstellt, erst zukünftig greift -- wie jeder Arbeitsvertrag.

Etwas anderes ist es, wenn ein Eingruppierungsirrtum vorliegt, die Person also schon die ganze Zeit über in Entgeltgruppe X ist, während der AG bisher nur das Entgelt der Entgeltgruppe Y<X ausgezahlt hat. Diese fehlerhafte Rechtsmeinung kann der Arbeitgeber jederzeit korrigieren; man wäre dann eben seit Beginn/ Übertragung der entsprechenden Tätigkeiten entsprechend eingruppiert. Man hat aber nach tariflicher Ausschlussfrist nur Anspruch auf das entgangene Entgelt der letzten 6 Monate seit Einfordern dieser.

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