Das Problem dürfte sich hier aus der Laufbahnbefähigung ergeben. Denn ein Polizeibeamter hat in der Regel nur die Laufbahnbefähigung für seine entsprechende Laufbahn im Polizeivollzugsdienst (es sei denn, der Beamte hat zuvor die Befähigung für den gehobenen Verwaltungsdienst erworben). Also wird eine Versetzung auf direktem Wege nicht funktionieren, wenn die Stelle nur für Beamte aus dem gehobenen Verwaltungsdienst ist.
Verspürt ein Polizist also das Verlangen, unbedingt als Verwaltungsbeamter in der Verwaltung arbeiten zu wollen, was ein Unterschied wie Tag und Nacht ist, ohne das wertend zu meinen
, bleiben nur zwei Wege:
- als Anwärter beim neuen Dienstherrn bewerben und nochmal die Ausbildung zum Verwaltungsbeamten machen oder
- sofern eine Polizeidienstunfähigkeit, aber allgemeine Dienstfähigkeit vorliegt: Laufbahnwechsel beim alten Dienstherrn in den gehobenen Verwaltungsdienst, Laufbahnbefähigung erwerben, auf entsprechende Stellenausschreibung bewerben.
- allgemein empfiehlt sich auch immer ein Besuch beim Personalrat. Im Polizeibereich sind die meist gut drauf.