Autor Thema: Höhergruppierung E11/3 in E12/?  (Read 1014 times)

Öffi2018

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Höhergruppierung E11/3 in E12/?
« am: 12.11.2024 14:59 »
Hallo zusammen,

laut dem hier hinterlegten Rechner kommt man bei einer Höhergruppierung von der E11/3 in die E12/3.
Ist das dann die volle E12/3 ohne Garantiebetrag oder Ähnliches?
Wieso ist das so? Meine Vorgesetzter meinte ich würde in die E12/2 zurückfallen mit Garantiebetrag.

Weitere Frage: Kann man eine E12 ausschließlich nur mit Führung begründen? Das ist bei uns im Hause die generelle Meinung zur E12.

Danke für die Hilfe

cyrix42

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Antw:Höhergruppierung E11/3 in E12/?
« Antwort #1 am: 12.11.2024 15:17 »
Moin, §17 Absatz (4) TV-L regelt, was bei einer Höhergruppierung passiert:

Zitat
1Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2; bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte. 2Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 100 Euro in den Entgeltgruppen 2 bis 8 beziehungsweise weniger als 180 Euro in den Entgeltgruppen 9a bis 15, so erhält die/der Beschäftigte während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrags einen Garantiebetrag von monatlich 100 Euro (Entgeltgruppen 2 bis 8) beziehungsweise 180 Euro (Entgeltgruppen 9a bis 15); steht
der/dem Beschäftigten neben dem bisherigen und/oder neuen Tabellenentgelt eine Entgeltgruppenzulage oder eine Besitzstandszulage nach § 9 oder § 17 Absatz 5 Satz 2 TVÜ-Länder zu, wird für die Anwendung des Halbsatzes 1 die Entgeltgruppenzulage bzw. Besitzstandszulage dem jeweiligen Tabellenentgelt hinzugerechnet und anschließend der Unterschiedsbetrag ermittelt. 3Ist der Garantiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung, wird als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt. 4Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung. 5Bei einer Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe ist die/der Beschäftige der in der höheren Entgeltgruppe erreichten Stufe zuzuordnen. 6Die/Der Beschäftigte erhält vom Beginn des Monats an, in dem die Veränderung wirksam wird, das entsprechende Tabellenentgelt aus der in Satz 1 oder Satz 5 festgelegten Stufe der betreffenden Entgeltgruppe, gegebenenfalls einschließlich des Garantiebetrags.

Entsprechend erfolgt eine Höhergruppierung aus der EG 11/3 in die EG 12/3, da das Tabellenentgelt der EG 12/2 niedriger wäre als das bisherige (und das der Stufe 3 mindestens dem bisherigen entspricht). Einen Garantiebetrag gibt es nicht, da eine stufengleiche Höhergruppierung vorliegt.

Und zur Nachfrage: Die Eingruppierung ist über die Entgeltordnung (Anhang A zum TV-L) geregelt. Dort ist zu lesen, welche bedingungen die dauerhaft auszuübenden Tätigkeiten erfüllen müssen, um entsprechenden Entgeltgruppen zugeordnet zu sein. Im Teil I, der sich u.a. an die allgemeine Verwaltung richtet, wäre dies z.B.:

Zitat
Entgeltgruppe 12
Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst,
deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt.

Es gibt aber auch spezielle Aufgaben, die sich dann in den Teilen II und III wiederfinden, z.B.

Zitat
Entgeltgruppe 12
Beschäftigte als Dolmetscher während der Einarbeitungszeit.

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Antw:Höhergruppierung E11/3 in E12/?
« Antwort #2 am: 12.11.2024 16:04 »
Von der 11/4 kommst du in die 12/3. Wenn du es schaffst noch aus der 11/3 in die 12, eben /3 zukommen, Glückwunsch. Nur, deine "erarbeitete" Laufzeit in der 11/3 fällt weg. Da startest du wieder neu.

Aber, nicht zu früh jubeln, denn mit der 12 sinkt auch die JSZ.