Autor Thema: Solidaritätszuschlag - Rückzahlung?  (Read 2841 times)

Hugo Stieglitz

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Antw:Solidaritätszuschlag - Rückzahlung?
« Antwort #15 am: 22.11.2024 09:21 »
Gegenfrage: Als der Soli eingeführt wurde, hat er die starken Schultern überproportional belastet. Jetzt ist der Zweck erfüllt, warum dürfen die starken Schultern dann nicht auch überproportional entlastet werden?

Gegenfrage: Wieso glaubst du, dass der Zweck der Einführung des Solidaritätszuschlags (Abfederung der Kosten der Wiedervereinigung und damit als Ziel die Herstellung (weitgehend) gleicher Lebensverhältnisse in Ost und West) mittlerweile vollumfänglich erfüllt sei? Verschiedenste Kriterien sagen da was anderes. Richtig ist, dass keine Zahlungen aus dem Solidarpakt mehr an die neuen Bundesländer fließen; aber der Solidaritätszuschlag war nie eine 1:1-Abgabe genau für diesen Punkt des Bundeshaushalts. Er ist also nicht das einzig maßgebliche Kriterium.
Sind die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und die Finanzierung der Wiedervereinigung das Gleiche? Wenn ich mir die Straßen und Brücken in Westdeutschland ansehe und mit denen in Ostdeutschland vergleiche, könnte ich auf die Idee kommen, dass der Soli weiter benötigt wird und die Gelder nur anders verteilt werden sollten. Damit perpetuiere diese Steuer letztlich und werfe die Frage auf, wofür Steuergelder in D ausgegeben werden. Spoiler-Alarm: Soziales.

Ich glaube daran, dass die Glaubwürdigkeit des politischen Handelns wichtig ist und in dem Zusammenhang diese ursprünglich befristete Steuer entweder für alle abgeschafft wird, weil der Zweck erfüllt ist oder für alle weiter bestehen bleibt, weil dies eben nicht der Fall ist. Anonsten bekomme ich den Eindruck, dass in D Demokratie bedeutet, dass drei Füchse und eine Gans sich darüber unterhalten, was es zum Abendessen gibt.

Über diese Frage wird glücklicherweise Bundesverfassungsgericht entscheiden, ich bin gespannt.

BAT

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Antw:Solidaritätszuschlag - Rückzahlung?
« Antwort #16 am: 22.11.2024 09:35 »
Man muss ja zwei Sachen unterscheiden:

RECHTLICH: scheint ja der Soli mit Auslaufen der Solidarpakts II wackelig zu sein. Das BVerfG entscheided.

POLITISCH (und das ist viel wichtiger): gibt es ständige Zusagen zur baldigen Abschaffung.

Und Zweiteres ist viel wichtiger, das Geld kann man anders erheben über den normalen Tarif. Aber das Nichteinhalten ist ein weiter kleiner Baustein für das Erstarken extremistischer Parteien.

Warnstreik

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Antw:Solidaritätszuschlag - Rückzahlung?
« Antwort #17 am: 22.11.2024 13:48 »
Ja, natürlich wäre es einfacher, dies nicht über eine „Sonderabgabe“ zu regeln, sondern über generelle Steuersätze. Andererseits haben wir weiterhin noch solche lustigen Dinge wie die Alkoholsteuer o.Ä. Der Solidaritätszuschlag ist bei Weitem nicht das einzige Kuriosum im deutschen Steuerrecht…

Bei Alkohol und z.B. Tabak (aber auch einigen anderen) steuern die Steuern aber potentiell - und das sollen sie ja auch. So wurde die Alkopopsteuer z.B. eingeführt um junge Menschen zu schützen. (obs das auch tut steht auf einem anderen Blatt)

Würde man den Soli tatsächlich zurückbekommen, würde ich schon ein kleines Freudentänzchen machen. Mir würde es aber auch reichen, wenn man den einfach ab 2025 abschafft oder auf die anderen Steuersätze umlegt.

BAT

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Antw:Solidaritätszuschlag - Rückzahlung?
« Antwort #18 am: 22.11.2024 16:01 »
Die Jugendlichen sind ja schon beim Lachgas. ;)

Frau würde mich eine Rückzahlung nur bedingt, da bereits wieder ausgiebig gegen die Verfassung verstossen wurde, was heute scheinbar laufend der Trend ist.