Autor Thema: [Allg] Besoldungsvergleich aktualisiert  (Read 17858 times)

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Antw:[Allg] Besoldungsvergleich aktualisiert
« Antwort #15 am: 15.11.2024 14:39 »
Update ist durch.

pfalzdumal

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Antw:[Allg] Besoldungsvergleich aktualisiert
« Antwort #16 am: 15.11.2024 15:14 »
Vielen Dank für die Aktualisierung der Übersicht! Da steckt sicherlich eine Menge Arbeit hinter.

Brandenburg steht da ja wirklich vergleichsweise sehr gut da. Da frage ich mich auch, ob ein Widerspruch überhaupt noch angemessen und sinnvoll ist.

Bei Brandenburg muss man in diesem Vergleich meines Erachtens wissen, dass die Erhöhung, die viele Besoldungsgesetzgeber analog zu TV-L zum 1.2.25 zu 5,5% vornehmen, dort schon zum 1.7.24 zu 5,54% vorgezogen wurde. Dementsprechend fällt der Vergleich zum Stichtag Ende 2024 anders aus, als wenn zum 1.3.25 verglichen worden wäre.

Damit ist Brandenburg zum jetzigen Zeitpunkt und für 7 Monate deutlich im Vorteil, am Ende nivelliert sich es dann aber sehr wahrscheinlich doch. Umgekehrt steht Hessen noch vor den beiden deutlichen Erhöhungen - wenn auch die 2. verschoben wurde auf Ende 2025 - besser dar als die Zahlen zum Stichtag es scheinen lassen.

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Antw:[Allg] Besoldungsvergleich aktualisiert
« Antwort #17 am: 15.11.2024 16:23 »
Bei Brandenburg muss man in diesem Vergleich meines Erachtens wissen, dass die Erhöhung, die viele Besoldungsgesetzgeber analog zu TV-L zum 1.2.25 zu 5,5% vornehmen, dort schon zum 1.7.24 zu 5,54% vorgezogen wurde. Dementsprechend fällt der Vergleich zum Stichtag Ende 2024 anders aus, als wenn zum 1.3.25 verglichen worden wäre.

Ja, das ist der Haken der Stichtagsregelung. Und bis zum 1.3.25 kommen vielleicht auch die Bundesbeamten mit einer Erhöhung der nächsten Besoldungsrunde (ich glaube zwar eher nicht, aber wer weiß). Irgendwo muß man eben den Stichtag setzen.

Altoran

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Antw:[Allg] Besoldungsvergleich aktualisiert
« Antwort #18 am: 16.11.2024 08:54 »
Vielen Dank! Der Besoldungsvergleich ist extrem hilfreich. Ob auch Entscheider und Entscheiderinnen in Politik und Verwaltung diese Seite und speziell dieses Tool kennen?

Wie jedesmal möchte ich noch meinen Wunsch anbringen, einen Vergleich zu haben, der zusätzlich nach Erfahrungsstufen- bzw. Erfahrungsdienstalter differenziert.

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Antw:[Allg] Besoldungsvergleich aktualisiert
« Antwort #19 am: 16.11.2024 09:48 »
Wie jedesmal möchte ich noch meinen Wunsch anbringen, einen Vergleich zu haben, der zusätzlich nach Erfahrungsstufen- bzw. Erfahrungsdienstalter differenziert.

Nach Erfahrungsstufen zu vergleichen macht keinen Sinn, da diese zu unterschiedlichen Zeitpunkten erreicht werden. Wir berechnen aber das Lebenseinkommen unter Berücksichtigung der Stufenlaufzeiten für den Vergleich. Da steckt beides was du angemerkt hast drin!

AVP

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Antw:[Allg] Besoldungsvergleich aktualisiert
« Antwort #20 am: 16.11.2024 16:49 »
Wie jedesmal möchte ich noch meinen Wunsch anbringen, einen Vergleich zu haben, der zusätzlich nach Erfahrungsstufen- bzw. Erfahrungsdienstalter differenziert.

Nach Erfahrungsstufen zu vergleichen macht keinen Sinn, da diese zu unterschiedlichen Zeitpunkten erreicht werden. Wir berechnen aber das Lebenseinkommen unter Berücksichtigung der Stufenlaufzeiten für den Vergleich. Da steckt beides was du angemerkt hast drin!


Es gibt halt das 8- und 12-stufige System wobei das 8-stufige insbesondere im gehobenen Dienst den Lebensverdienst deutlich steigert, da man schneller in effektiv höhere Stufen kommt. Eine Lebenskarriere ist natürlich immer eine Laufbahn.

Wenn man beim 12 stufigen System in Stufe 1 oder 2 zB in A9 startet und dann nach 15 Jahren in A13 ist, dann musste man jede einzelne Stufe erstmal durchlaufen. Man wäre also grob in Stufe 7/12.

Wer jetzt in A13 anfängt ist direkt in Stufe 4/12 und nach 15 Jahren BE dementsprechend schon in Stufe ~9/12.

Im 8 stufigen System ist es hingegen egal wann man anfängt. Nach 15 Jahren sind beide in Stufe ~6/8.

Wenn man das ganze mal in einen Besoldungsrechner eingibt ergibt das durchaus mehrere hundert € Nachteil insbesondere für Aufstiegs/ Beförderungsbeamte im 12 stufigen System ggü. dem 8 stufigen System.

Beispiel 15 Jahrw BE:

Saarland Start A9 jetzt A13S7: 5081 €
Saarland start A13 jetzt A13S9: 5341 €
Bund start A9 jetzt A13S6: 6099 €
Bund start A13 jetzt A13S6: 6099 €


Wie man das darstellen könnte ist halt schwierig. Im 12 Stufen System ist das Einkommen in hD A13 bei gleicher Berufserfahrung deutlich höher als in A13 gD.

Dann gibts natürlich auch noch Unterschiede in den Höhen der Zulagen (DUZ, IT-Zulage, LOB etc.)

Darüber hinaus gibts dann auch noch die haushalterische Planstellensituation. Wenn ein Bundesland die meisten Planstellen im gD in A9 hat und ein anderes die meisten in A11, hat dies natürlich auch erhebliche Auswirkungen auf die durchschnittliche Beförderungswartezeit und auf den Lebensarbeitsverdienst. Das kann man in dieser Tabelle natürlich gar nicht darstellen, die Realität in Deutschland ist aber dass die Unterschiede bei gleicher Tätigkeit (Polizei, Finanzamt, Lehrer) noch viel größer sind als der Vergleich an sich schon erahnen lässt. Tendenziell haben nämlich die Bundesländer mit einer niedrigeren Besoldungstabelle auch schlechtere Zulagen, weniger Beförderungsstellen und langsamere Erfahrunfsstufenaufstiege (und schlechtere Beihilferegelungen). Das summiert sich dann extrem. Kann gut sein dass ein Polizist bei exakt gleicher Karrierelaufbahn je nach Bundesland 1.000€ netto mehr oder weniger im Monat verdient (unabhängig von den dann noch hinzukommenden Familienzuschlägen).

Die Realität ist leider noch trauriger als eure Tabelle

VaPi

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Antw:[Allg] Besoldungsvergleich aktualisiert
« Antwort #21 am: 16.11.2024 21:51 »
Auch wenn man es schwer abbilden kann, sind die Beihilfekonditionen nicht zu vernachlässigen. Ich habe 90% Beihilfe und zahle nur noch 110€ für die PKV. Bei 70% waren es noch 220€. Macht immerhin 1320€ netto mehr im Jahr.

Jekyll

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Antw:[Allg] Besoldungsvergleich aktualisiert
« Antwort #22 am: 17.11.2024 00:22 »
Danke dafür.
Sehr frustrierend als saarländischer Beamter.
Dazu Kostendämpfungspauschale in A12 = 300 €
Die Arbeitszeit 40/41/42 sollte man jedoch auch einblenden.

IchLiebeBeamtentum

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Antw:[Allg] Besoldungsvergleich aktualisiert
« Antwort #23 am: 17.11.2024 09:17 »
Vielen lieben Dank 🤗
Auch wenns den Blutdruck steigen lässt.
Mich persönlich ärgert ehrlich gesagt richtig das Gefälle zwischen den Nehmer und Geberländern.
Und ich werde mit der Statistik auch bei meinem Landtagsabgeordneten mal aufschlagen.

*edit*
Und nochmals danke für die Arbeit die ihr euch macht.

OMG, wer denkst du, wer du bist??

IchLiebeBeamtentum

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Antw:[Allg] Besoldungsvergleich aktualisiert
« Antwort #24 am: 17.11.2024 09:57 »
Auch wenn man es schwer abbilden kann, sind die Beihilfekonditionen nicht zu vernachlässigen. Ich habe 90% Beihilfe und zahle nur noch 110€ für die PKV. Bei 70% waren es noch 220€. Macht immerhin 1320€ netto mehr im Jahr.

In welchem Bundesland erhält man 90 % Beihilfe?

LehrerBW

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Antw:[Allg] Besoldungsvergleich aktualisiert
« Antwort #25 am: 17.11.2024 11:41 »
OMG, wer denkst du, wer du bist??

Verstehe die Frage und die Intention nicht 🤔
Bin Landesbeamter in BW im Schuldienst mit 2 Kindern und mit A13 besoldet.

shimanu

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Antw:[Allg] Besoldungsvergleich aktualisiert
« Antwort #26 am: 17.11.2024 15:04 »
Auch wenn man es schwer abbilden kann, sind die Beihilfekonditionen nicht zu vernachlässigen. Ich habe 90% Beihilfe und zahle nur noch 110€ für die PKV. Bei 70% waren es noch 220€. Macht immerhin 1320€ netto mehr im Jahr.

In welchem Bundesland erhält man 90 % Beihilfe?

Sachsen

LehrerBW

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Antw:[Allg] Besoldungsvergleich aktualisiert
« Antwort #27 am: 17.11.2024 15:23 »

Sachsen

https://www.pkv.de/verband/presse/meldungen/beihilferegeln-in-sachsen-aendern-sich-was-beamte-und-ihre-familien-wissen-muessen/
„ In Sachsen gelten seit dem 1. Januar 2024 neue Beihilferegeln. So haben Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder jetzt einen Anspruch auf 90 Prozent Beihilfe. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur angemessenen Besoldung.“

Scheint wohl nur in Sachsen zu gelten das Urteil zur angemessenen Besoldung 🤷‍♂️

AVP

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Antw:[Allg] Besoldungsvergleich aktualisiert
« Antwort #28 am: 17.11.2024 18:06 »

Sachsen

https://www.pkv.de/verband/presse/meldungen/beihilferegeln-in-sachsen-aendern-sich-was-beamte-und-ihre-familien-wissen-muessen/
„ In Sachsen gelten seit dem 1. Januar 2024 neue Beihilferegeln. So haben Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder jetzt einen Anspruch auf 90 Prozent Beihilfe. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur angemessenen Besoldung.“

Scheint wohl nur in Sachsen zu gelten das Urteil zur angemessenen Besoldung 🤷‍♂️

Das wirklich beeindruckende ist in Sachsen dass die 90% Bestandsschutz haben. Auch wenn die Kinder aus dem Familienzuschlag herausfallen bleiben die 90% bis zur Pension. Das ergibt sich so mMn nicht mal aus der Rechtsprechung (problematisch sind immer Konstellationen bei denen Kinder mit alimentiert werden müssen), da scheint einfach mal ein einfach attraktiver Schachzug des Dienstherrn zu sein. Ist hier (Nds) unvorstellbar, hier steckt man lieber die ganze Energie darein alle Beamte auf 115% der Grundsicherung zu ziehen (und bloß kein Prozentpunkt darüber).

LehrerBW

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Antw:[Allg] Besoldungsvergleich aktualisiert
« Antwort #29 am: 18.11.2024 04:41 »
Besonders traurig für uns in BW ist, wie wir die letzten 20 Jahre mit zwei Kindern nach unten durchgereicht wurden 😥
Aber das lag und liegt an den grün/roten Finanzministern die wir hatten, die uns Beamten, speziell im gD und hD nicht den Dreck unter den Fingernägeln gegönnt haben.
Einfach traurig...dabei sollten wir als Geberland Nr. 2 bei der Besoldung zwischen Bayern und Hessen liegen und nicht von nahezu allen Ostländern abgehängt worden sein.
« Last Edit: 18.11.2024 10:38 von Admin »