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[NI] Krankenversicherung / Plegeversicherung Polizei
Zauberberg:
Vielen Dank für die Antwort !
Ok, also brauche ich um im Alter nicht mega viel für die PKV zu zahlen mindestens eine große Anwartschaft !
Also mindestens
1.) Pflegeversicherung ca. 50 Euro u.
2.) Große Anwartschasft ...was kostet die im Monat ?
Bräuchte für einen Kumpel der in den Polizeidienst in Nds. will die Summe die Mindestsumme für Pflege und Krankenversicherung (also wohl große Anwartschaft)
EdekaA11:
--- Zitat von: Zauberberg am 15.11.2024 09:41 ---Vielen Dank für die Antwort !
Ok, also brauche ich um im Alter nicht mega viel für die PKV zu zahlen mindestens eine große Anwartschaft !
Also mindestens
1.) Pflegeversicherung ca. 50 Euro u.
2.) Große Anwartschasft ...was kostet die im Monat ?
Bräuchte für einen Kumpel der in den Polizeidienst in Nds. will die Summe die Mindestsumme für Pflege und Krankenversicherung (also wohl große Anwartschaft)
--- End quote ---
Was die große Anwartschaft kostet, ist so einfach nicht zu sagen. Ist sehr individuell. Da müsstest du bei den PKV´n nachfragen. Jede PKV Versicherung bildet unterschiedlich hohe Altersrückstellungen; dazu kommt das Eintrittsalter etc.. Pauschal könnte ich dir hier wirklich keine Hausnummer nennen.
clarion:
Dein Kumpel muss sich schon selbst schlau machen. Die Heilfürsorge ist etwa GKV Niveau. Will er Wahlleistungen usw. kostet alles Extra.
Tyrion:
--- Zitat von: Zauberberg am 15.11.2024 06:36 ---Ich habe da eine wohl sehr einfache FragE, sorry aber ich weiß es leider nicht genau.
Wie sind die Polizistinnen und Polizisten in Niedersachsen kranken bzw. pflegeversichert ?
Wie ich gehört habe genießen bzw. bekommen sie freie Heilfürsorge während der Dienstzeit.
Heißt dieses im Umkehrschluss, sie müssen in dieser Zeit nichts für die Krannken- und Pflegeversicherung bezahlen ?
Ich hörte von einer Anwartschaft für die Zeit in der Pension, wie hoch ist diese ?
...oder einfach....in ca.WELCHER HÖHE HAT Die POLIZEIBEAMTIN/DER POLIZEIBEAMTE IN NIEDERSACHSEN AUFWENDUNGEN FÜR KRANKEN- UND PFLEGEVERSICHERUNG ?
--- End quote ---
Der Heilfürsorgeanspruch für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in Niedersachsen ist in § 114 NBG geregelt. Hiernach ist die Heilfürsorge aber nicht völlig "frei", sondern auf die Besoldung der Heilfürsorgeberechtigten wird für deren Absicherung durch die Heilfürsorge monatlich ein Betrag in Höhe von 1,3 % des jeweiligen Grundgehalts angerechnet und von den Dienstbezügen einbehalten. Insofern ist die Formulierung "freie" Heilfürsorge in Niedersachsen schon etwas veraltet.
Casa:
--- Zitat ---2.) Große Anwartschasft ...was kostet die im Monat ?
--- End quote ---
Wie schon gesagt, ist der Beitrag sehr individuell und hängt insbesondere vom Alter ab. Wer nur 30 Jahre zahlt, muss monatlich mehr zahlen, als bei voraussichtlich 40 Jahren Einzahlung. Mit um die 100 € bis 150 € monatlich muss man hier rechnen. Keine große Anwartschaft abzuschließen ist allerdings keine Option.
Es kann sinnvoll sein eine zusätzliche Versicherung für Kuren abzuschließen.
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