Autor Thema: [NI] Krankenversicherung / Plegeversicherung Polizei  (Read 2868 times)

PolMV

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Antw:[NI] Krankenversicherung / Plegeversicherung Polizei
« Antwort #15 am: 30.11.2024 08:29 »
Hallo,
ich habe zur Anwartschaftsversicherung auch mal eine Frage.
Bin zwar aus MV aber sachlich passt das halt am besten in diesen Thread.

Ein PVB mit freier Heilfürsorge schließt als 21- Jähriger (Anwärter) die kleine Anwartschaft ab und lässt die über Jahre hinweg so laufen.

Jetzt, mit 35 Jahren, entschließt er sich zum Wechsel in die große Anwartschaft.

Welches Alter wird hier zu Grunde gelegt und „eingefroren“?
Sollte es, wie befürchtet 35 sein, was ist denn mit den Beiträgen von 21-35? Quasi Pech gehabt?

Nur mal nice to know ->

Kleine Anwartschaft: 6,10€
Große Anwartschaft: 52,52€

Gruß

Kleeblatt

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Antw:[NI] Krankenversicherung / Plegeversicherung Polizei
« Antwort #16 am: 30.11.2024 10:05 »
Kleine Anwartschaft
Bei der kleinen Anwartschaft wird nur Dein Gesundheitszustand festgeschrieben. Sie erlaubt es ohne erneute Gesundheitsprüfung in den ursprünglichen Tarif zurückzukehren. Altersrückstellungen werden bei diesem Modell nicht gebildet. Deshalb richtet sich der spätere Beitrag für den vollen Kran­ken­ver­si­che­rungsschutz nach dem Alter bei Wiederaufnahme der Ver­si­che­rung.

Große Anwartschaft
Bei einer großen An­wart­schafts­ver­si­che­rung bleibt neben dem Gesundheitszustand auch das Eintrittsalter erhalten. Der Krankenversicherer legt also weiterhin das Alter bei Abschluss der PKV zugrunde, wenn er den Beitrag berechnet – er friert das Alter quasi ein. Nach der Auszeit wird man so behandelt, als wären ohne Unterbrechung die vollen Beiträge zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung gezahlt und auch weiter Altersrückstellungen angespart. Damit ist der Beitrag nach der Pause niedriger als mit einer kleinen Anwartschaft. Dafür ist die große Anwartschaft auch teurer, weil im Beitrag ein Sparanteil für die Altersrückstellungen enthalten ist.

PolMV

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Antw:[NI] Krankenversicherung / Plegeversicherung Polizei
« Antwort #17 am: 30.11.2024 10:14 »
Danke @Kleeblatt.

Also wird der Gesundheitszustand bei Wechsel in die große Anwartschaft weiterhin wie mit 21 eingefroren und das Alter mit 35.

Heißt bei Eintritt in Pension wird man gesundheitlich wie ein 21- Jähriger behandelt und altersmäßig wie ein 35- Jähriger?

Casa

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Antw:[NI] Krankenversicherung / Plegeversicherung Polizei
« Antwort #18 am: 30.11.2024 11:14 »
Zitat
Also wird der Gesundheitszustand bei Wechsel in die große Anwartschaft weiterhin wie mit 21 eingefroren und das Alter mit 35.

Ja.


Zitat
Heißt bei Eintritt in Pension wird man gesundheitlich wie ein 21- Jähriger behandelt

Ja.


Zitat
und altersmäßig wie ein 35- Jähriger?



Nein.


Fall 1: Vollzahler seit dem 35. Lebensjahr. Der Beitrag setzt sich aus Altersrückstellungen und laufenden Beiträgen zusammen. Der laufende Beitrag dient dazu, dass der Versicherte Leistungen aus der PKV erhält (=Kostenerstattung für Behandlungen).

Fall 2: Große Anwartschaft seit dem 35. Lebensjahr. Der Beitrag ist nur die Altersrückstellung. Leistungen aus der PKV erhält die Person nicht. Mit 65 Jahren versichert sich die Person und zahlt keine Altersrückstellungen mehr. Sie zahlt einen Beitrag und erhält dafür Leistungen aus der PKV.

In Fall 1 und Fall 2 zahlen beide Pensionäre mit 65 Jahren Beiträge in selber Höhe.



Ohne große Anwartschaft (=Altersrückstellung) würde eine Person bei erstmaliger Versicherung mit 65 Jahren deutlich mehr zahlen. Die Person hat in der Versicherung keine Altersrückstellungen gebildet


Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

PolMV

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Antw:[NI] Krankenversicherung / Plegeversicherung Polizei
« Antwort #19 am: 30.11.2024 13:34 »
Danke Casa.
Also war es genau die richtige, finanzielle Entscheidung auch noch mit 35 in die große Anwartschaft zu wechseln.

Gruß