Guten Tag,
Ich habe derzeit ein wichtiges Anliegen im Rahmen der Beihilfe und hoffe hier schlauer zu werden, da mir beim LVwA niemand weiter helfen kann.
Ich bin Landesbeamter in Berlin, privat versichert + Beihilfe. Ich habe meine beiden Kinder ebenfalls über mich privat versichert und erhalte auch hier Beihilfe. Meine Frau ist nicht im öffentlichen Dienst und bekommt das Kindergeld, somit erhalte ich den vollen Familienzuschlag (Stufe 2)
Zur Zeit befinde ich mich in Elternzeit, erhalte also nur Elterngeld. Während der Elternzeit hatte meine Kinder mehrere Arztbesuche (U-Untersuchungen, Impfungen etc.). Nun habe ich einen ablehnenden Leistungsbescheid erhalten. Meine Kinder seien nicht beihilfefähig, da ich während meiner Elternzeit keine Bezüge erhalte und somit auch keinen Familienzuschlag. Dementsprechend seien auch meine Kinder für den Zeitraum meiner Elternzeit nicht behilfeberechtigt ( § 4 Abs. 2 LBhVO). Das LVwA teilte mir auf Rückfrage mit, dass dies nicht sein könnte, konnte mir aber keine weiteren Angaben machen und verwies mich an die Beihilfestelle. Diese ist aber zur Zeit telefonisch nicht erreichbar und Termine erst im Dezember - und somit nach Ablauf meiner Widerspruchsfrist - verfügbar.
Kennt sich jemand mit dem Familienzuschlag im Zusammenhang mit der Elternzeit aus? Es kann doch nicht sein, dass ich für Arztbehandlungen meiner Kinder keine Beihilfe erhalte. Im Falle eines notfalls mit KH-Aufenthalt könnte dies mal ganz schnell den finanziellen Ruin bedeuten.
Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Würde mich sehr über jegliche Rückmeldung freuen.
Mit besten Grüßen