Hallo liebe Forenmitglieder,
mich beschäftigt folgendes Thema: Ich bin nach 37 Jahren bei einem kommunalem Arbeitgeber (TVÖD VKA) zu einer Landkreisverwaltung gewechselt. Der letzte Tag beim alten Arbeitgeber war der 30.09.2024, beim neuen Arbeitgeber habe ich zum 01.10.2024 angefangen. Meine Mutter ist am 28.09.2024 verstorben. Den Sonderurlaub konnte ich beim alten Arbeitgeber nicht mehr beanspruchen. Verfällt der Sonderurlaub komplett, kann er durch alten AG finanziell abgegolten werden oder mit zum neuen AG übernommen werden? Vielen Dank im Voraus.
Allen ein schönes Wochenende!