Autor Thema: Neuling im TVöD  (Read 2309 times)

tuna

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Neuling im TVöD
« am: 16.11.2024 22:20 »
Hallo,

Ich bin absoluter Anfänger im Bereich TVöD und habe noch einiges zu lernen. Dabei gibt es viele Themen, bei denen ich Unterstützung benötige, und ich wäre für jede Hilfe sehr dankbar! Einige Fragen, die mir spontan einfallen, sind:

1. Endstufenzulage:

Was genau ist eine Endstufenzulage?

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Endstufenzulage gewähren zu können?

Wie wird ermittelt, bis zu welchem Prozentsatz sie gewährt werden kann?

2. Stufenvorweggewährung:

Unter welchen Bedingungen kann man eine oder zwei Stufen vorweg gewähren?

Vielen Dank vorab für jede Unterstützung!

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,428
Antw:Neuling im TVöD
« Antwort #1 am: 17.11.2024 10:43 »
Steht alles im §16.6
bzw. diese von dir gewählten Worte stehe da nicht.
Es geht hier sicherlich um die Gewährung der Zulage, nach 16.6 und da kann es AG seitige interne Vorgaben geben, die wir nicht kennen.

 Meistens wird diese Zulage zur Bindung von qualifizierten Personal eingesetzt und da sind die Bedingungen relativ einfach.
Es muss sich um qualifiziertes Personal handeln und diese soll gebunden werden.
Also den Pförtner wird man da idR nicht mit meinen, den Spezialisten, der schwer ersetzbar ist schon eher.
Den einen reicht es da, dass der Referatsleier einen Brandbrief schreibt, die andern wollen da einen Arbeitsvertrag von einem Konkurrenten sehen.

Kowl

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 32
Antw:Neuling im TVöD
« Antwort #2 am: 18.11.2024 08:28 »
Würde eine vorbehaltliche Einstellungszusage ausreichen um eine Stufenvorweggewährung zu erhalten, oder wird meist die Eingruppierung und Stufenzuordnung berücksichtigt und nicht eine schriftliche Zusage von woanders?

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,428
Antw:Neuling im TVöD
« Antwort #3 am: 18.11.2024 11:40 »
Mal so mal so mal sowie so

bei uns wird das individuell gehandhabt.
Mal reicht der Nachweis, dass man zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurdest, mal muss eine Einstellungszusage vorhanden sein.