Seid Ihr im Tarifgebiet Ost tätig? Wenn ja, dann ist dem Personalamt eventuell nicht aufgefallen, dass es den § 20 Abs. 3 TVöD nicht mehr gibt.
(3) Für Beschäftigte, für die die Regelungen des Tarifgebiets Ost Anwendung finden, gilt Absatz 2 mit der Maßgabe, dass die Bemessungssätze für die Jahressonderzahlung 75 v.H. der dort genannten Vomhundertsätze betragen.
Wenn ich die 84,5% * 0,75 rechne, dann komme ich knapp auf die von euch berechneten 60%.