Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Beschäftigungszeit Unkündbarkeit

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Sarahrbs:
Hallo ich nochmal.

Eine Frage:

Ich hatte im Forum schon mal nachgefragt bzgl. Kündigungsfristen. Mir wurde gesagt 2 Wochen zum Monatsende. Ich habe beim selben AG nahtlos in eine andere Behörde gewechselt. Ich habe beim aktuellen AG ja wieder einen neuen Vertrag unterschrieben und bin dort in der Probezeit. Jetzt habe ich aber ein aktuelles Schreiben vom Landesamt für Finanzen entdeckt bzgl der Festsetzung der Beschäftigungszeit, in dem darauf verwiesen wird, dass meine Beschäftigungszeit gem paragraph 34 und der Unkündbarkeit auf den 16.10.17 festgesetzt wird. Das heißt im klartext mein AG kann mich gar nicht kündigen?

Sarahrbs:
Ergänzung: Mein AG hat mich die Woche angerufen, dass man mir kündigen will, deshalb die Frage.

fair:
Mit welcher Begründung möchte er kündigen?

Sarahrbs:
Weil ich seit 6 Wochen in Krankenstand bin.

fair:
Ah, du beziehst dich wohl auf diese Regelung?

https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/u/unkuendbarkeit.html

--- Zitat ---Nach TVöD und TV-L im Tarifgebiet West sowie nach TV-H können Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben, nach einer Beschäftigungszeit von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Inhaltlich bedeutet dies, dass betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen und nur eine personen- oder verhaltensbedingte Kündigung in Betracht kommen kann.
--- End quote ---

Damit kenne ich mich leider nicht aus, bin im Osten ;)

Aber selbst ohne diese Regelung kann nicht einfach nach sechs Wochen gekündigt werden. Da braucht es schon bisschen mehr, also entweder eine definitive negative Prognose oder längere Ausfallzeiten und auch erstmal die Aktivierung des Gesundheitsmanagements, Versuch einer beruflichen Wiedereingliederung etc.

Wenn die Bedingungen des obigen "Unkündbar"-Paragraphen erfüllt sind, sind die Voraussetzungen möglicherweise nochmals strenger.

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