Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Berechnung Erfahrungsstufen
runkel0815:
Hallo Aratrim,
also bei mir ist es so, ich war FWDL von 10/07 bis 08/09 und dann ab 01.09.09 SaZ. Somit würde es theoretisch passen.
DZE war 03/21 und anschließend noch eine 3 monatige Wehrübung. Diese haben Sie noch nicht berücksichtig, aber da bin ich der meine, diese gehört auch mit dazu.
Ohne Wehrübung haben Sie 13 Jahre und 6 Monate anerkannt und diese vom Ernennungsdatum 01.10.2024 runtergerechnet und somit in die Stufe 7 geschoben. Beim Bund bin ich mit der Stufe 5 abgegangen.
Aber Sie erkennen halt wie gesagt die Anwärterzeit an. Wenn ich deinen Text richtig verstehe, wäre der Ansatz der Stufe 5 bei der Landesbesoldung falsch oder liege ich falsch.
Wie gesagt mir es um die Anwärterzeit die in Verbindung mit der Anwärterzeit steht.
Beste Grüße
Matze1986:
Ordnen Sie doch bitte mal Ihre Aussagen...wirken teilweise widersprüchlich:
--- Zitat von: runkel0815 am 21.11.2024 20:28 ---Ohne Wehrübung haben Sie 13 Jahre und 6 Monate anerkannt und diese vom Ernennungsdatum 01.10.2024 runtergerechnet und somit in die Stufe 7 geschoben.
--- End quote ---
Wer ist hier "Sie"? Das Land?
--- Zitat von: runkel0815 am 21.11.2024 20:28 ---Beim Bund bin ich mit der Stufe 5 abgegangen.
Wenn ich deinen Text richtig verstehe, wäre der Ansatz der Stufe 5 bei der Landesbesoldung falsch oder liege ich falsch.
--- End quote ---
Wer hat nun welche Stufe anerkannt?
--- Zitat von: runkel0815 am 21.11.2024 20:28 ---Wie gesagt mir es um die Anwärterzeit die in Verbindung mit der Anwärterzeit steht.
--- End quote ---
Wie ist das gemeint?
Aratrim:
Hallo,
falsch nicht. Nur stellt das dze einen markanten Punkt dar der vom bva mit in dieser Stufe verbrachten Zeit bestätigt wird. Dies meist zum Vorteil des ehemaligen Soldaten. Ab diesem Punkt wird dann die Zeit auf Grund der jeweiligen Rechtsgrundlage für Land oder Bund weiter berechnet, nachgezeichnet oder ähnliches. Ich kenne mich hierbei mit der Stufenberechnung bzw. den Möglichkeiten zur Anerkennung in RLP nicht aus um darüber eine Aussage treffen zu können.
Du wolltest berechnen ob die zum Zeitpunkt der Entlassung nach der Berechnung des Landes erreichte Erfahrungsstufe von der Abweicht die du zuletzt offiziell über das BVA hattest.
Die Zeit als Anwärter wurde dir aber nicht per se anerkannt sondern nur da auch gleichzeitig eine Maßnahme nach §5 SVG hattest ?
runkel0815:
Hey,
die Dienstzeit wurde komplett übernommen. Das stimmt schon und wurde auch dementsprechend berücksichtigt.
Die Bildungsmaßnahme war nach § 5 SVG bewilligt. So steht es auch im Bescheid (BFD).
Ich verstehe schon, dass die Anwärterzeit nicht zählt. Dachte es gibt evtl. eine Sonderregelung für die Zeit in den Übergangsgebürnissen, damit evtl. die 3 Jahre doch noch angerechnet werden.
Grüße 🖖
Matze1986:
Die Einzigen bei denen die Studienzeit angerechnet wird, sind die Beamten (oder AN) die das Studium als Aufstieg machen.
Bei betreffenden Beamten wird keine "Neueinstellung"/Begründung eines Dienstverhältnis vorgenommen.
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