Soweit ich weiß, bedeutet das, dass man nicht mehr ordentlich (d.h. "normal") gekündigt werden kann. Außerordentlich ("fristlos") aber schon noch, d.h. bei Fehlverhalten. Es dürfte dabei in die Richtung Gleichstellung von Beamten und Angestellten gehen, bzw. das Disziplinarrecht gewissermaßen abzubilden.
Ich glaube fast nicht, dass Krankheit ein Grund ist, fristlos gekündigt zu werden. Von daher dürfte das geschützt sein. Aber wenn sich z.B. rausstellt, dass jemand oft "krank feiert" oder ähnlichen Betrug begeht, ist es wieder was anderes.
Vielleicht kann aber noch jemand anderes mehr dazu sagen.