Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Frage zum Kündigungsschutz / Unkündbarkeit
erdieee:
Hi, ich wollte mal gerne wissen was genau hinter der dem besonderen Kündigungsschutz nach 15 Jahren steckt
Wie schützt dieser besondere Kündigungsschutz den Arbeitnehmer?
Aus welchen Gründen kann der AN nicht gekündigt werden wie zB längerfristig Krank? bzw welche Gründe erlauben die Kündigung trotzdem?
Hat jmd vlt Erfahrung?
Schokokeks:
Man kann nur noch außerordentlich gekündigt werden, nicht mehr ordentlich.
Gewerbler:
Soweit ich weiß, bedeutet das, dass man nicht mehr ordentlich (d.h. "normal") gekündigt werden kann. Außerordentlich ("fristlos") aber schon noch, d.h. bei Fehlverhalten. Es dürfte dabei in die Richtung Gleichstellung von Beamten und Angestellten gehen, bzw. das Disziplinarrecht gewissermaßen abzubilden.
Ich glaube fast nicht, dass Krankheit ein Grund ist, fristlos gekündigt zu werden. Von daher dürfte das geschützt sein. Aber wenn sich z.B. rausstellt, dass jemand oft "krank feiert" oder ähnlichen Betrug begeht, ist es wieder was anderes.
Vielleicht kann aber noch jemand anderes mehr dazu sagen.
brian:
Nach den 15 Jharen kann der Arbeitnehmer nicht mehr betriebsbedingt gekündigt werden. Wenn er goldene Löffel klaut natürlich schon (hatten wir erst vor einiger Zeit).
FearOfTheDuck:
Ihr hattet goldene Löffel?
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