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Höhergruppierung mit anschließender Stufenlaufzeitreduzierung

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cyrix42:
Die Stufenvorweggewährung gemäß §16 Absatz (5) würde "Bindung von qualifizierten Fachkräften" voraussetzen -- also, dass jemand gehen will und gehalten werden soll. Ohne genaueres über die zu besetzende Stelle zu wissen, ist doch eher der Eindruck, dass in diesem EG-Bereich Stellen einfacher zu besetzen sind. Heißt: Man würde wohl diese Vorweggewährung nicht machen, ohne, dass die betroffene Person ein Alternativ-Angebot für eine andere Arbeitsstelle hat -- und dann dieser ggf. sagen "dann geh doch"...

Dnjl:

--- Zitat von: cyrix42 am 21.11.2024 13:52 ---Die Stufenvorweggewährung gemäß §16 Absatz (5) würde "Bindung von qualifizierten Fachkräften" voraussetzen -- also, dass jemand gehen will und gehalten werden soll. Ohne genaueres über die zu besetzende Stelle zu wissen, ist doch eher der Eindruck, dass in diesem EG-Bereich Stellen einfacher zu besetzen sind. Heißt: Man würde wohl diese Vorweggewährung nicht machen, ohne, dass die betroffene Person ein Alternativ-Angebot für eine andere Arbeitsstelle hat -- und dann dieser ggf. sagen "dann geh doch"...

--- End quote ---

Gutes Argument...

MoinMoin:

--- Zitat von: BlackVoodoo am 21.11.2024 11:58 ---Hallo und eine Frage in die Runde.

Kollegin wird nach langem Hin- und Her zum 01.01.2025 von der EG4(4) in die EG6(3) höhergruppiert. Eine stufengleiche Höhergruppierung gibt der TV-L ja nicht her.

Würde die Möglichkeit bestehen, nach der Höhergruppierung direkt eine Laufzeitverkürzung in der EG6(3) auf 0 zu beantragen so dass eine Höherstufung in die EG6(4) erfolgt?

Vielen Dank.

--- End quote ---
Was heißt nach langem Hin und Her?
Und Warum wird erst zu, 1.1. die geänderten höherwertigen Tätigkeiten übertragen, warum nicht schon zum 1.12.?
Das klingt danach, dass da ein Eingruppierungsirrtum zum 1.1. korrigiert wird.

Wird hatten hier gearde einen Fall, da wurd jemand 3 Jahre rückwirckend HG.

BennyK:
Es stellt sich unweigerlich die Frage, warum es überhaupt solche Stufen bis 8 gibt. Ver.di könnte das mal anfragen und ändern, aber mich fragt ja keiner.

Bei uns in Sachsen Anhalt geht Druck leider wirklich nur mit Gegenangebot.

Ich hab einen ähnlichen Fall für mich selbst und kann nur versuchen, den geführten Schriftverkehr an den möglichen neuen Vertrag zu heften.

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