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[BW] Wahlleistungen in PKV Tarifbausteinen

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frankundfrei:
@LehrerBW:
interessant, Danke....also dürfest Du den
P30+Z30 und PVB haben

und für die Kinder ggf. Weiteres, was ich nicht hab.
Deine Info stellt vieles für mich klar, ich werd nun genauer rausfinden, was wo beinhaltet ist - mittels neutral. Honorar - Versicherungsberater....ob ich Wahlleistungen abwähle, muss ich rechnen und sachlich abwägen.

frankundfrei:
ich habe bei einem offiz. PKV Lobbyisten nachgefragt, ob Wahleistungen das Thema bis 3,5 fache Erstattung beinhalten oder nicht und was ob Zahnarztkosten überhaupt PKV-versichert werden muss, AW:

Ich hatte gefragt, ob bis 3,5 fach entfällt, wenn man die Wahlleistungen kündigt:

1. Nach § 193 Abs. 3 VVG ist zur Erfüllung der Pflicht zur Versicherung lediglich Versicherungsschutz in
Tarifen erforderlich aber auch ausreichend, die eine Kostenerstattung für ambulante und stationäre
Heilbehandlung i.S.d. § 12 KVAV vorsehen. Eine Abdeckung der Kosten für Zahnbehandlung und
Zahnersatz, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld und Kuren ist dagegen nicht verpflichtend.


2. Bei Abwahl der Wahlleistungen entfällt die gesamte Kostenerstattung für den Chefarzt sowie
die Übernahme der Kosten für eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.

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