Autor Thema: [BW] Wahlleistungen in PKV Tarifbausteinen  (Read 2874 times)

frankundfrei

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[BW] Wahlleistungen in PKV Tarifbausteinen
« am: 21.11.2024 18:56 »
Hi,

im Zuge der Tariferhöhungen PKV merke ich, dass ich nie genau hinterfragt habe, worum es sich bei den Wahleistungen handelt.
Manche raten dringend davon ab, Chefarzt und 2 Bett abzuwählen....und dies beurteilen zu können, hab ich versucht zu verstehen, wo dies in den Tarifen genau enthalten ist.
Daher diese Fragen (klar kann ich werd ich diese an die PKV richten müssen, allerdings kann man leider nur bedingt deren Auskunft und Kompetenz trauen, ich wart heute noch auf eine PKV-Bestätigung meiner Mailnotizen zu der letzten Beratung)

1.
Ich hatte bereits mit der Hotline des BGM in Berlin unter Tel. (030) 340 60 66-01) Kontakt, zu der Frage, wo eigentlich geregelt ist, ob ein PKV - Versicherter (ich bin Beamter) sich für Zahnarztleistungen versichern muss.

Die Dame am Telefon meinte, sie finde im VVG zB § 193 und auch im SGB dazu nichts. Alleine der Begriff "Ambulante Leistungen" werde auch dort im Sinne von Arztleistungen im Krankenhaus stationär oder eben ambulant  in der Arzt-Praxis benutzt  -  dass mit "ambulant" Zahnarzt gemeint sei, ist nicht klar definiert.

Ich komme auf diese Frage, weil im Zuge der Beitragssteigerungen zum 1.1.25 meine PKV mir online einen Tarifwechsel anbietet, und dabei zur Wauswahl   l e d i g l i ch  die Bausteine P30+P20 % (Debeka Bisex) für stationäre und ambulante Arztleistungen (mit Wahlleistungen inkl.), der Zahntarif ist als Zwang nicht mit auszuwählen - daraus ist zu schliessen, Zahnarztkosten/Leistungen eben nicht als den Mindestversicherungsschutz mitzuversichern ist.

Wie gesagt, kann auch das BGM (Bürgertelefon zur Krankenversicherung) dies nicht bestätigen, dass Zahnarzt zwingend zu versichern sei.
Daher möchte ich Ihnen diese allgemeine Grundsatzfrage stellen.

Sind Zahnarztleistungen bei einer PKV als Beamter zwingend zu versichern, frage ich mich nach Rechtsgrundlage dazu, wo dies geregelt ist und welcher Leistungsumfang zwingend zu versichern ist.
Dass ich Zahnarztleistunghier wirklich kündigen will, sage ich damit nicht, aber grds muss ich mal all dies verstehen.

2.
Die PKV'en bieten ja in aller Regle die Bausteine inkl. "Wahlleistungen" an.

Nun kann man zur Beitragsersparnis beim Tarifwechsel Tarife ohne Wahlleistungen wählen.
Meine Frage dazu ist, ob ich bei "Abwahl" der Wahlleistungen nur 2-Bett-Zimmer und Chefarztbehandlung" gemeint ist!? - denn so wird es landläufig ja "besprochen" als Wort benutzt.

Angenommen also ich wähle diese Leistungen ab, bedeutet dies gleichsam, dass damit auch die Kostenübernahme bis zum 3,5 fachen GOÄ (GPZ)-Satz mit entfällt?
Oder hat die grundsätzliche bis zu 3,5-fache Gebührenerstattung nichts mit der "Wahlleistung" des Chefarztes zu tun und ist grundsätzlich in den Tarifbausteinen enthalten?!
Hängt also die bis 3,5 fache Erstattung am Tarif-Merkmal "Chefarztbehandlung"?

Falle ich bei Abwahl der Wahlleistungen also so im Prinzip auf die GKV-Leistungen zurück? (wenn ja, kommt man dann also auf diesem Weg auf den Standardtarif zurück, ohne die SGB Voraussetzungen zu erfüllen.)

2.1
Oder sind die Wahlleistungen im BE 1 - Tarif der Debeka enthalten, weil im Tarif ja hier steht:
A. Aufwendungsersatz
Es werden unter Anrechnung der Ansprüche nach öffentlich￾rechtlichen Beihilfevorschriften und von Versicherungsleistungen der
Debeka verbleibende Aufwendungen *) erstattet für:
1 Gesondert berechenbare ärztliche stationäre Behandlung im
Krankenhaus
2 Besonders berechenbare zahntechnische Laborleistungen


Ist DAS die Erstattung alles über 1,8 fachen Sätzen der GOÄ, GOZ ?

3.
Wenn ich bei der PKV die BE1 Beihilfeergänzung wegfallen lasse, spare ich zwar nicht sooo viel an EUR, aber viele Nachteile an Leistungsentfall ergibt sich ja so grds, auch nicht, oder? (Krankenhaustagegeld......)

Die Wahlleistungen beim Beihilfeträger, in BaWü 22 EUR, sind analog auch eher als Luxus zu sehen, oder?
Dort steht dazu in der BVO § 6a:
Beihilfeberechtigte haben Anspruch auf Beihilfen für die Aufwendungen für Wahlleistungen nach Absatz 1 Nr. 3 gegen Zahlung eines Betrages von 22 Euro monatlich....

und erwähnter Abs 1 Nr 3 =
3.nach § 22 BPflV in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung , § 16 Satz 2 BPflV und § 17 KHEntgG gesondert berechnete wahlärztliche Leistungen und für Unterkunft bis zur Höhe der Wahlleistungsentgelte für Zweibettzimmer, jeweils unter den Voraussetzungen des Absatzes 2,.......


Seltsam, dass hier der Chefarzt wiederum aber nicht erwähnt ist....WO in der Beihilfe also werden die Steigerungssätze bis 3,5 der GOÄ/GOZ geregelt?

Und vom Zahnarzt steht in § 6a also ja wieder gar nix.
********

Was also Wahlleistungen angeht, wo diese geregelt sind und was genau sie überhaupt an Leistung exakt sind...das frage ich mich...

Wisst ihr es?
Danke!
frankundfrei
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Gewerbler

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Antw:[BW] Wahlleistungen in PKV Tarifbausteinen
« Antwort #1 am: 22.11.2024 06:56 »
Ich kenne jetzt die Tarife nicht im Detail, aber grundsätzlich sind - soweit ich weiß - Wahlleistungen alles, was eben nicht Standard ist. Also GKV kriegt ja in der Regel die (platt gesagt) medizinisch notwendige und günstigste Behandlung. U.u. kann da auch mal ein Chefarzt dabei sein, wenn der als einziges was machen kann. Ansonsten halt den diensthabenden Arzt. Und eben Mehrbettzimmer, sofern nicht z.B. eine Isolierung angezeigt ist.

Alles was du "mehr" haben willst, ist eben Wahlleistung, weil du die Wahl hast, es zu bezahlen oder nicht. Also 2-Bett oder 1-Bett, einen bestimmten Arzt, mit dem du dann einen Behandlungsvertrag abschließt und der dann auch nicht einfach mal wechselt weil jetzt der Kollege Dienst hat. Medizinisch sinnvolle, aber nicht notwendige Leistungen. Evtl. auch der Wechsel zu einer Spezialklinik.
Es gibt auch Artikel von einigen Beratungsportalen/-unternehmen, wo dazu auch Dinge beschrieben sind.

Darüber hinaus ist beispielsweise bei der Barmenia im aktuellen Tarif auch eine "kleine Beihilfeergänzung" mit drin, die fehlende Beihilfeanteile ersetzt und auch über 3,5 fach zahlt. Aber das ist natürlich jetzt tarifspezifisch. Ich muss auch sagen, das bei mir der Wahlleistungsbaustein, wenn ich mich nicht verrechnet hab, nur knapp 7 % vom Gesamtbeitrag ausmacht (<30 €/Monat), plus die 22 € Gehaltseinbehalt. Mir persönlich ist es das Wert und ich sehe da jetzt nicht das große Sparpotential, aber das ist natürlich auch tarifspezifisch.

clarion

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Antw:[BW] Wahlleistungen in PKV Tarifbausteinen
« Antwort #2 am: 22.11.2024 07:38 »
Also ca 50 Euro im Monat finde ich viel, dafür das der Chefarzt Hallo sagt. Wie oft ist man denn im Krankenhaus? Wäre es da nicht billiger, das Einzelzimmer oder Zwei Bett Zimmer aus der eigenen Tasche zu zahlen? Viel Krankenhäuser haben ja sowieso nur maximal Dreier-Zimmer.

Gewerbler

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Antw:[BW] Wahlleistungen in PKV Tarifbausteinen
« Antwort #3 am: 22.11.2024 07:45 »
Also ca 50 Euro im Monat finde ich viel, dafür das der Chefarzt Hallo sagt. Wie oft ist man denn im Krankenhaus? Wäre es da nicht billiger, das Einzelzimmer oder Zwei Bett Zimmer aus der eigenen Tasche zu zahlen? Viel Krankenhäuser haben ja sowieso nur maximal Dreier-Zimmer.

Wie ich an anderer Stelle schon mal sagte: Es ist halt immer eine Wette auf die Zukunft. Wenn ich mehrmals schwer erkranke ist es sicherlich nicht viel, wenn ich aber kerngesund mit 85 erschossen werde war es natürlich unnötig teuer. So funktioniert halt Versicherung grundsätzlich.

Ich muss dazu sagen, dass ich mit 38 über die Öffnungsaktion in die PKV kam, daher ist das inkl. Risikozuschlag und altersbedingt teurerer Start. Die 22 € vom Land muss man halt entscheiden, gelten aber auch für alle beihilfeberechtigten Familienangehörigen dann mit. Also kann sich das bei zwei schwerkranken Kindern auch wieder schnell rechnen. Wie gesagt, man weiß es natürlich einfach nicht.
Und soweit ich weiß, kriegt man von der Beihilfe auch ersatzweise ein Tagegeld ausgezahlt, wenn man auf Wahlleistung verzichtet (von meiner PKV glaube ich sogar auch). Insofern ist das Geld tatsächlich nur ganz verloren, wenn man gar nicht erst ins Krankenhaus muss - was ansonsten natürlich auch Vorteile hat  ;D

Poincare

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Antw:[BW] Wahlleistungen in PKV Tarifbausteinen
« Antwort #4 am: 22.11.2024 07:59 »
Man kriegt ein Tagegeld, ich habe die Wahlleistungen angenommen, weil eines unserer Kinder regelmäßig ins Krankenhaus muss. Den Chefarzt (der Uniklinik) kann man sich sparen, Einzelzimmer gibt es nicht. Also verzichtet man, und bekommt 22 Euro pro Nacht wieder. Bei den Kindern ist der Baustein natürlich viel günstiger.

frankundfrei

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Antw:[BW] Wahlleistungen in PKV Tarifbausteinen
« Antwort #5 am: 23.11.2024 14:35 »
Also ca 50 Euro im Monat finde ich viel, dafür das der Chefarzt Hallo sagt. Wie oft ist man denn im Krankenhaus? Wäre es da nicht billiger, das Einzelzimmer oder Zwei Bett Zimmer aus der eigenen Tasche zu zahlen? Viel Krankenhäuser haben ja sowieso nur maximal Dreier-Zimmer.

sehe ich ähnlich wie Clarion, und um darüber entscheiden zu können, sollte man eben wissen, wo genau in welchem Baustein diese Wahlleistungen enthalten sind !
Ist es denn also so, dass wenn man die Beihilfeergänzung bei der PKV weglässt und die Wahlleistungen bei der Beihilfe abwählt, man dann NUR Chefarzt und 2 BettZimmer verliert ? O D E R ist es eben nicht vielmehr so, dass man Selbstzahler wird, bei allem, was so für 2,8 udn 3,5 fachem Satz der GOÄ und GOZ berechnet wird!?

Das war im Kern meine Frage. Ich glaube, so ist es wohl, oder?
*** memento mori ***

Gewerbler

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Antw:[BW] Wahlleistungen in PKV Tarifbausteinen
« Antwort #6 am: 23.11.2024 14:49 »
Beihilfeergänzung ist nicht gleich Wahlleistung. Kann natürlich sein, dass das im selben Baustein ist, muss aber nicht.

Für mein Verständnis kriegt man dann die medizinisch notwendige (Mindest-)Versorgung durch den jeweils diensthabenden Arzt und für alles darüber hinaus muss man selbst zahlen. Ob das identisch mit 1,0facher Satz ist weiß ich allerdings nicht.

LehrerBW

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Antw:[BW] Wahlleistungen in PKV Tarifbausteinen
« Antwort #7 am: 23.11.2024 14:55 »
Das stimmt nicht…Wahlleistungen haben nichts mit dem 2,8 oder 3,5 fachen Satz zu tun.
Ich habe auch keine Wahlleistungen sowohl bei Beihilfe wie PKV und bei meiner Nasennebenhöhlenop wurde alles bezahlt. Auch das ganze 2,5 fache usw.
Wurde halt von nem normalen Arzt operiert und nicht vom Chefarzt.

frankundfrei

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Antw:[BW] Wahlleistungen in PKV Tarifbausteinen
« Antwort #8 am: 23.11.2024 16:29 »
Das stimmt nicht…Wahlleistungen haben nichts mit dem 2,8 oder 3,5 fachen Satz zu tun.
Ich habe auch keine Wahlleistungen sowohl bei Beihilfe wie PKV und bei meiner Nasennebenhöhlenop wurde alles bezahlt. Auch das ganze 2,5 fache usw.
Wurde halt von nem normalen Arzt operiert und nicht vom Chefarzt.

@LehrerBW, interessant, Danke.
Damit "Auch das ganze 2,5 fache usw."   meintest Du 3,5, oder?

Bei welcher PKV bist du mit Namen de Tarifbausteine, bitte?
*** memento mori ***

LehrerBW

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Antw:[BW] Wahlleistungen in PKV Tarifbausteinen
« Antwort #9 am: 23.11.2024 16:59 »
Das stimmt nicht…Wahlleistungen haben nichts mit dem 2,8 oder 3,5 fachen Satz zu tun.
Ich habe auch keine Wahlleistungen sowohl bei Beihilfe wie PKV und bei meiner Nasennebenhöhlenop wurde alles bezahlt. Auch das ganze 2,5 fache usw.
Wurde halt von nem normalen Arzt operiert und nicht vom Chefarzt.

@LehrerBW, interessant, Danke.
Damit "Auch das ganze 2,5 fache usw."   meintest Du 3,5, oder?

Bei welcher PKV bist du mit Namen de Tarifbausteine, bitte?
Hab grad meinen Vertrag nicht da, wegen Elternzeit in der Südsee, aber ich bin bei der Debeka und hab den Bisex30. Zumindest hab ich den Bisextarif und 30% wegen zweier Kinder.
Bei meiner OP war Rechnungsbestandteil beispielsweise:
2,3 Faktor Infusion mehr als 30 Min
3,5 Faktor Kombinationsnarkose wegen Nebendiagnosen
2,3 Faktor Visiten
Das war der Anästhesist

Der HNO, der die OP durchgeführt hatte, hatte alles mit Faktor 2,3.

Allerdings bereue ich die Wahlleistungen sowohl bei der Beihilfe wie auch der PKV abgewählt zu haben. Nicht wegen mir, sondern wegen meiner Kinder die über mich versichert sind.
« Last Edit: 23.11.2024 17:14 von LehrerBW »

frankundfrei

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Antw:[BW] Wahlleistungen in PKV Tarifbausteinen
« Antwort #10 am: 23.11.2024 17:10 »
@LehrerBW:
interessant, Danke....also dürfest Du den
P30+Z30 und PVB haben

und für die Kinder ggf. Weiteres, was ich nicht hab.
Deine Info stellt vieles für mich klar, ich werd nun genauer rausfinden, was wo beinhaltet ist - mittels neutral. Honorar - Versicherungsberater....ob ich Wahlleistungen abwähle, muss ich rechnen und sachlich abwägen.
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frankundfrei

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Antw:[BW] Wahlleistungen in PKV Tarifbausteinen
« Antwort #11 am: 27.11.2024 14:24 »
ich habe bei einem offiz. PKV Lobbyisten nachgefragt, ob Wahleistungen das Thema bis 3,5 fache Erstattung beinhalten oder nicht und was ob Zahnarztkosten überhaupt PKV-versichert werden muss, AW:

Ich hatte gefragt, ob bis 3,5 fach entfällt, wenn man die Wahlleistungen kündigt:

1. Nach § 193 Abs. 3 VVG ist zur Erfüllung der Pflicht zur Versicherung lediglich Versicherungsschutz in
Tarifen erforderlich aber auch ausreichend, die eine Kostenerstattung für ambulante und stationäre
Heilbehandlung i.S.d. § 12 KVAV vorsehen. Eine Abdeckung der Kosten für Zahnbehandlung und
Zahnersatz, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld und Kuren ist dagegen nicht verpflichtend.


2. Bei Abwahl der Wahlleistungen entfällt die gesamte Kostenerstattung für den Chefarzt sowie
die Übernahme der Kosten für eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.
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