Hallo Schwarmwissen

ich bitte um eine kurzes Statement.
Zur Person: AN seit über 1 Jahr beschäftigt, EG 9a, Ost
Laut §20 VKA (3) gibt es keine Reduzierung um eine %-Satz der Jahressonderzahlung seit 2022.
Ist das korrekt, also gibt es 100% oder nur 70,28% wie in dem Verweis auf (2)?
Vielen Dank für eine Auskunft