Jahressonderzahlung 100%

Begonnen von Chrischi1992, 22.11.2024 10:44

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Chrischi1992

Hallo Schwarmwissen  :)
ich bitte um eine kurzes Statement.

Zur Person: AN seit über 1 Jahr beschäftigt, EG 9a, Ost

Laut §20 VKA (3) gibt es keine Reduzierung um eine %-Satz der Jahressonderzahlung seit 2022.

Ist das korrekt, also gibt es 100% oder nur 70,28% wie in dem Verweis auf (2)?

Vielen Dank für eine Auskunft

FearOfTheDuck