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PKV Öffnungsaktion

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dmt1502:
Liebe Community,

ich werde voraussichtlich ab 01.02.2025 als Beamter auf Probe beim Bund eingestellt. Aufgrund einer Vorerkrankung steht mir der Eintritt in die PKV ggf. nur via Öffnungsaktion offen. Ich habe mir hier mehrere der sehr informativen Forenbeiträge zum Thema durchgelesen. Am Ende bin ich mir aber unsicher, wie ich am besten vorgehe. Möglicherweise könntet ihr mir eine eine Einschätzung zu meiner Situation geben.

Was ich bisher getan habe:
- einen Versicherungsmakler beauftragt, der anonyme Risikovoranfragen gestellt hat. Aktuell versichert mich nur die Ottonova (RZ von 25 %) regulär. Bei der ARAG muss ich "nacharbeiten" und habe noch kein Angebot vorliegen.

- einen Versicherungsberater kontaktiert, der mir in Kürze (und sogar kostenlos) die Debeka (mit Ergänzungstarif BG) oder die Barmenia empfohlen hat, falls ich die Öffnungsaktion in Anspruch nehmen muss. Ob die Barmenia einen Ergänzungstarif für die Öffnungsaktion anbietet, möchte ich demnächst in einem Termin mit dem Außendienst klären.

- die Debeka kontaktiert und ein Beitragsangebot eingeholt. Eine Gesundheitsprüfung habe ich nicht durchführen lassen. Laut Ansprechpartner kann ich den (regulären) Antrag erst stellen, wenn ich meine Urkunde erhalten habe. Kommt die Fachabteilung zum Schluss, dass ich die Öffnungsaktion in Anspruch nehmen muss, wird der Antrag allerdings nicht (final) bearbeitet. In diesem Fall muss ich den Antrag (erneut) mit Hinweis auf die Öffnungsaktion stellen. Nach meinem Verständnis stellt dieser dann den verbindlichen Erstantrag in Bezug auf andere Versicherungsgesellschaften dar.

- die HUK Coburg kontaktiert und ein Beitragsangebot eingeholt. Eine Gesundheitsprüfung habe ich nicht durchführen lassen. Laut Ansprechpartner kann ich den (regulären) Antrag vor meiner Verbeamtung stellen. Kommt die Fachabteilung zum Schluss, dass ich die Öffnungsaktion in Anspruch nehmen muss, wird mir ein entsprechendes Angebot gemacht.


Meine Ziele:
- möglichst viele reguläre Angebote für den Eintritt in die PKV erhalten
- einen verbindlichen Erstantrag für die Öffnungsaktion möglichst lange hinauszögern
- den Tarif mit dem stärksten Leistungsumfang auswählen. Wichtig sind mir insb. Leistungen rund um Augen und Zähne. Beim Studium der Vertragsbedingungen erscheint mir insb. das Preis-/Leistungsverzeichnis nachteilig, mit dem die HUK Coburg bzgl. Zahnbehandlungen arbeitet.


Meine offenen Fragen:
1. Hat jemand Kenntnis darüber, ob die Barmenia einen Ergänzungstarif i.R.d. Öffnungsaktion anbietet?

2. Hat sich jemand für die Barmenia bzw. gegen die Debeka via Öffnungsaktion entschieden und kann ggf. einen Einblick in seine Entscheidungsfindung geben?

3. Hat jemand Kenntnis darüber, ob ein Antrag auf Gesundheitsprüfung ohne Verweis auf die Öffnungsaktion trotzdem als verbindlicher Erstantrag gewertet wird, falls die Versicherungsgesellschaft nur den Eintritt via Öffnungsaktion anbietet?


Ich hoffe, ich habe bis zu diesem Punkt niemanden mit meinen Ausführungen "erschlagen". Für eure Hilfe und eigene Erfahrungsberichte wäre ich sehr dankbar!

Beste Grüße
Daniel


dmt1502:
Ergänzung zur Frage 1: Laut Ansprechpartner der Barmenia werden die Ergänzungsbausteine i.R.d. Öffnungsaktion nicht per se versagt, sondern je nach Gesundheitszustand individuell angeboten. Kann jemand diese Aussage vielleicht bestätigen?

Radfahrender:
Zumindest mir wurde bei der Barmenia im Rahmen der Öffnungsaktion lediglich ein Krankenhaus-Tagegeld angeboten - sonst nichts. Allerdings habe ich auch nicht nur eine Vorerkrankung.

Gewerbler:
Ich kann nur zu Frage 2 sagen:

Ich habe mich im Rahmen der Öffnungsaktion für die Barmenia und gegen die Debeka und alle anderen entschieden, weil mit (teilweise) Abstand bester Leistungsumfang und noch nicht mal die teuerste im Vergleich der mir gegeben wurde. Debeka war etwas günstiger (dürfte sich mit der aktuellen Erhöhung wohl erledigt haben), aber insbesondere im Kur/Reha-Bereich deutlich schlechter.

Wenn du da mehr wissen willst, schreib mir gerne eine PN :)

ChrBY:

--- Zitat von: dmt1502 am 22.11.2024 15:32 ---Meine offenen Fragen:
1. Hat jemand Kenntnis darüber, ob die Barmenia einen Ergänzungstarif i.R.d. Öffnungsaktion anbietet?
--- End quote ---

Hier muß man unterscheiden, wozu die Versicherer im Rahmen der Öffnungsaktion verpflichtet sind und wozu nicht.

Verpflichtet sind sie, Ergänzungstarife im Rahmen der Öffnungsaktion anzubieten, welche die Leistungen der Beihilfe spiegeln.

Heißt konkret: In Bundesländern, in denen das Zweibettzimmer beihilfefähig ist, kann man auch im Rahmen der Öffnungsaktion einen Ergänzungstarif für das Zweibettzimmer abschließen, wobei Risikozuschläge dann wieder auf 30 % begrenzt sind. Leistungsausschlüsse sind an dieser Stelle unzulässig.

In Bundesländern, in denen das Zweibettzimmer nicht behilfefähig ist, muß die PKV auch keinen entsprechenden Ergänzungstarif im Rahmen der Öffnungsaktion anbieten.

Für andere beihilfefähige/nicht beihilfefähige Leistungen gilt Entsprechendes.

Bei allen anderen Ergänzungstarifen wird ganz normal eine Gesundheitsprüfung durchgeführt, wobei Risikozuschläge dann nicht auf 30 % beschränkt und auch Leistungsausschlüsse oder gar eine vollständige Ablehnung möglich sind.

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