Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufenerhöhung von SB zur FGL/FDL
BennyK:
--- Zitat von: MoinMoin am 25.11.2024 09:55 ---Wenn du auf von 11/4 auf 12/3 höhergruppiert wirst, dann bekommst du trotz der 180€ Garantiebetrag weniger als du nach Stufenanstieg zur 11/5 bekommst und zwar 7 Jahre minus Restlaufzeit Stufe 4 lang.
(die geringere JSZ nicht vergessen)
Das hat zur Folge, dass sich die HG erst nach vielen Jahren monetär positiv auswirkt.
Ich würde hier bis zum Stufenanstieg zur 5 nur einer vorübergehenden Übertragung nach §14 (oder §32) zustimmen und erst dann die dauerhafte Übertragung durchführen lassen. Beides mal hat man das Problem, dass nicht gesichert ist, dass man dann auch HG wird, wenn es nicht vorher vertraglich fixiert wird.
--- End quote ---
Das ist mein Problem...ich würde bei dem jetzigen "Angebot" 2033 in die Stufe 12/5 kommen und vorher aber schon in der 11/5 gelandet sein, sodass ich viele Jahre weniger verdienen würde als in meiner jetzigen 11.
Ich schau mir das mal an mit den Paragraph 14. Ich hab's so nicht verstanden, was du geschrieben hast 🤣
MoinMoin:
Der Trick wäre, dass du zunächst eine vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten bekommst.
Das bedeutet, du bekommst eine Zulage, als ob du höhergruppiert werden würdest, verbleibst aber in deiner alten EG und Stufe und die läuft normal weiter.
Wenn du dann in der Stufe 5 der 11 angekommen bist, dann würdest du auch eine Zulage zur eg12 S5 bekommen bzw. wenn man dir dann die Tätigkeiten dauerhaft überträgt würdest du in der 12/5 landen.
Wieviel Jahre in der 4 verbleiben die noch?
Albeles:
Wieviel Jahre in der 4 verbleiben die noch?
[/quote]
Bis 8/27 noch in der EG 11/4...siehe oben
BennyK:
Genau...08/27 wäre ich rein rechnerisch die 11/5 möglich. Vorher ist scheinbar nur die ein oder andere Zulage um 180€ brutto möglich. Gegebenfalls noch die andere Zulage, die weiter oben genannt wird.
Das ist aber genauso bescheuert...Wenn ich jetzt allerdings ein Gegenangebot vorlegen könnte, könnte ich drohen.
Hier im Haus wurde jetzt zum ersten Mal, seit dem ich hier bin,eine Stufe vorzeitig erhöht. Ich bin seit 4,5 Jahren hier. Die Chancen für mich sind also gering, weil ich habe ja auch nur die KANN Möglichkeit.
Fragmon:
--- Zitat von: BennyK am 25.11.2024 14:17 ---Genau...08/27 wäre ich rein rechnerisch die 11/5 möglich. Vorher ist scheinbar nur die ein oder andere Zulage um 180€ brutto möglich. Gegebenenfalls noch die andere Zulage, die weiter oben genannt wird.
Das ist aber genauso bescheuert...Wenn ich jetzt allerdings ein Gegenangebot vorlegen könnte, könnte ich drohen.
Hier im Haus wurde jetzt zum ersten Mal, seit dem ich hier bin,eine Stufe vorzeitig erhöht. Ich bin seit 4,5 Jahren hier. Die Chancen für mich sind also gering, weil ich habe ja auch nur die KANN Möglichkeit.
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Dann ist ja erst ein Jahr von vier Jahren um. In dieser Konstellation würde ich einfach bis 08/27 Führung auf Zeit § 32 TV-L vorschlagen (180€ + 75% Zuschlag) und danach die HG von der 11/5 in 12/5. Alternativ nach § 14 eine Zulage für die höherwertigen Tätigkeiten erhalten (180€ aber kein Verlust der Stufenlaufzeit), bis der Stufenaufstieg 2027 vollzogen ist und danach die HG vornehmen lassen. § 31 TVöD hilft dir nicht, da maximal auf zwei Jahre begrenzt und das bis zum Stufenaufstieg nicht ausreicht.
Ansonsten nehme die Höhergruppierung. Damit verlierst du effektiv nur 1 Jahr und 3 Monate Stufenlaufzeit. Vielleicht kann das mit Leistungselementen kompensiert werden.
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