Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufenerhöhung von SB zur FGL/FDL
BennyK:
Weil die Stelle meine einzige Chance ist, in naher Zukunft an Führungserfahrung zu gelangen.
§16.5 werde ich als Variante vorschlagen können.
Fragmon:
Das mit deiner Stufenlaufzeit verstehe ich nicht, wenn du ab 01.01.2025 in die Aufgabe einsteigst und der 12/3 zugeordnet wirst, dann beginnt die Stufenlaufzeit von vorne oder soll es zunächst nach §14 oder § 31 TV-L übertragen werden, bis du den Stufenaufstieg vollzogen hast?
Wenn dir 180€ zu wenig sind, dann schaue mal in § 32. Dort erhältst du zusätzlich einen Zuschlag in Höhe von 75% des Unterschiedsbetrages zwischen künftiger Entgeltgruppe und der nächsthöheren (12/3 und der 13/3 ->114 €).
Insgesamt somit 294 €.
MoinMoin:
Wenn du auf von 11/4 auf 12/3 höhergruppiert wirst, dann bekommst du trotz der 180€ Garantiebetrag weniger als du nach Stufenanstieg zur 11/5 bekommst und zwar 7 Jahre minus Restlaufzeit Stufe 4 lang.
(die geringere JSZ nicht vergessen)
Das hat zur Folge, dass sich die HG erst nach vielen Jahren monetär positiv auswirkt.
Ich würde hier bis zum Stufenanstieg zur 5 nur einer vorübergehenden Übertragung nach §14 (oder §32) zustimmen und erst dann die dauerhafte Übertragung durchführen lassen. Beides mal hat man das Problem, dass nicht gesichert ist, dass man dann auch HG wird, wenn es nicht vorher vertraglich fixiert wird.
Fragmon:
--- Zitat von: MoinMoin am 25.11.2024 09:55 ---Wenn du auf von 11/4 auf 12/3 höhergruppiert wirst, dann bekommst du trotz der 180€ Garantiebetrag weniger als du nach Stufenanstieg zur 11/5 bekommst und zwar 7 Jahre minus Restlaufzeit Stufe 4 lang.
(die geringere JSZ nicht vergessen)
Das hat zur Folge, dass sich die HG erst nach vielen Jahren monetär positiv auswirkt.
Ich würde hier bis zum Stufenanstieg zur 5 nur einer vorübergehenden Übertragung nach §14 (oder §32) zustimmen und erst dann die dauerhafte Übertragung durchführen lassen. Beides mal hat man das Problem, dass nicht gesichert ist, dass man dann auch HG wird, wenn es nicht vorher vertraglich fixiert wird.
--- End quote ---
Das ist zum Glück im TV-L so noch möglich. Die Regelung im TVÖD ist dort echt viel gruseliger.
MoinMoin:
--- Zitat von: Fragmon am 25.11.2024 10:46 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 25.11.2024 09:55 ---Wenn du auf von 11/4 auf 12/3 höhergruppiert wirst, dann bekommst du trotz der 180€ Garantiebetrag weniger als du nach Stufenanstieg zur 11/5 bekommst und zwar 7 Jahre minus Restlaufzeit Stufe 4 lang.
(die geringere JSZ nicht vergessen)
Das hat zur Folge, dass sich die HG erst nach vielen Jahren monetär positiv auswirkt.
Ich würde hier bis zum Stufenanstieg zur 5 nur einer vorübergehenden Übertragung nach §14 (oder §32) zustimmen und erst dann die dauerhafte Übertragung durchführen lassen. Beides mal hat man das Problem, dass nicht gesichert ist, dass man dann auch HG wird, wenn es nicht vorher vertraglich fixiert wird.
--- End quote ---
Das ist zum Glück im TV-L so noch möglich. Die Regelung im TVÖD ist dort echt viel gruseliger.
--- End quote ---
Naja, es gibt Situationen da ist die TV-L Regelung vorteilhaft (um es zu Missbrauchen um den Stufenanstieg abzuwarten) und dann die TVöD Regelung, wenn vorübergehend übertragen wird und man dann später HG wird, hat man die Zeiten halt schon abgesessen und verliert sie nicht.
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