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Rückzahlvereinbarung über eine Weiterbildung ungültig?

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MoinMoin:

--- Zitat von: KaiBro am 24.11.2024 23:52 ---Die Rückzahlungsverpflichtung sollte vor, spätestens zu Beginn der Weiterbildung in einer Vereinbarung festgehalten werden.

Eine nachträgliche Rückzahlungsvereinbarung korrigiert in meinen Augen nur den Fehler der Personalabteilung.

--- End quote ---
Und sich hin einer höchstwahrscheinlich ungültigen Vereinbarung fortführt.
Laufzeit 6 Jahre??? Davon 3 ohne Abschlag.


--- Zitat ---Auf keinen Fall unterschreiben.

--- End quote ---
Eben!
Vertrag mitnehmen und darauf hinweisen, dass man ihn zu Hause in Ruhe prüfen will.
Und dann das machen was die Verwaltung kam besten kann, auf Zeit spielen und bei Nachfragen darauf verweisen, dass die Prüfung durch einen externen Dienstleister noch nicht abgeschlossen ist.  8)

IchhabdamalnekleineFrage:
Vielen Dank für eure Antworten! Ich werd' einfach mal den Ball flach halten..hab' ja nicht vor zu gehen und wenn's dann doch so weit kommen sollte sag' ich Bescheid was da dann rauskommt, bin ja wahrscheinlich nicht die einzige die so eine Vereinbarung hat.

Nochmals danke und viele Grüße!

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