Hallo ihr Lieben,
ich lese hier schon länger leise mit, nun werde ich mal mit einer Fragestellung aktiv:
Ich arbeite seit 2022 in einem kommunalen Krankenhaus in Bayern und habe die letzten drei Jahre eine Weiterbildung gemacht. Dafür hat der Arbeitgeber rund 10.000€ an Seminarkosten auf sich genommen und ich wurde insgesamt rund 20 Tage bezahlt freigestellt. An privater Zeit ging natürlich viel, viel mehr drauf für Wochenendseminare und Lernen. Die Weiterbildung steht inhaltlich in unmittelbarem Zusammenhang mit meiner Tätigkeit. Einen Vorteil von der Weiterbildung habe ich in finanzieller Hinsicht nicht (und wenn, dann "nur" 100€ brutto), auch mein Tätigkeitsfeld hat sich nicht verändert. Nun soll ich eine Rückzahlvereinbarung unterschreiben, welche mich für drei Jahre nach der Prüfung ans Unternehmen bindet. Wenn ich früher gehe, muss ich sowohl alle Seminarkosten als auch die freigestellte Zeit (Bruttoarbeitslohn mit Sozialabgaben) zurückbezahlen. Für jeden Monat den ich länger bleibe wird mir aber 1/36 erlassen. Nicht mal die fünf Fortbildungstage, die ja sonst jeder frei hat, wurden in der Rückzahlvereinbarung beachtet.
Nun habe ich hier schon gefunden dass die Bindungsdauer bzgl. der bezahlten Freistellung (nur 20 Tage) eigentlich nur 6 Monate andauern darf. Zudem wurde die Rückzahlvereinbarung am Ende der Weiterbildung ausgestellt. Einen Vorteil im Unternehmen habe ich durch diese Weiterbildung ja auch nicht.
Was passiert wenn ich trotzdem unterschreibe? Ist die Rückzahlvereinbarung im Falle einer Kündigung vor Ablauf der drei Jahre dennoch ungültig? Ich bin sehr happy bei meinem Arbeitgeber und habe eigentlich nicht vor zu kündigen, aber man weiß ja nie was im Leben passiert, deswegen würde ich mich gerne schonmal vorab informieren. Auch will ich betonen dass ich eine Teilrückzahlung im Falle einer Kündigung fair finde, aber halt nicht alles.
Ich würde mich arg freuen, wenn ihr mir vielleicht von eurer Erfahrung bzgl. Rückzahlvereinbarungen berichten könnt?
Herzliche Grüße und vielen Dank
