Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Weihnachtsgeld Stichtag
MaBu:
Moin,
Ich war einige Monate beim Landkreis beschäftigt. Geendet hat der Vertrag am 31.10.2024. Nun sagen die das mir für die Zeit in diesem Jahr kein Weihnachtsgeld zusteht, da dieses nur gewährt wird wenn man am 01.12 angestellt war.
Ist das richtig?
Vielen Dank und liebe Grüße
Johann:
Weihnachtsgeld kriegst du ja sowieso keins. Ansonsten hättest du anteilig Anspruch auf dieses, wenn du vor dem 01.12. ausscheidest.
Bei der Jahressonderzahlung, die du wahrscheinlich meinst, ist es tatsächlich so, dass du am 01.12. in Lohn und Brot stehen musst, um Anspruch auf diese zu haben. Scheidest du vorher aus oder wirst erst danach eingestellt, kriegst du nicht mal einen feuchten Händedruck.
KlammeKassen:
--- Zitat von: MaBu am 25.11.2024 09:04 ---Moin,
Ich war einige Monate beim Landkreis beschäftigt. Geendet hat der Vertrag am 31.10.2024. Nun sagen die das mir für die Zeit in diesem Jahr kein Weihnachtsgeld zusteht, da dieses nur gewährt wird wenn man am 01.12 angestellt war.
Ist das richtig?
Vielen Dank und liebe Grüße
--- End quote ---
ja, das ist richtig.
Einfach im TVöD nachlesen, § 20 Abs. 1 TVöD
"(1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch
auf eine Jahressonderzahlung."
Amsel83:
Hallo,
Ich hoffe mir kann auch jemand weiterhelfen.Ich habe am 15.07.24 in einem Behindertenzentrum in der Pflege angefangen zu arbeiten.Am Wochenende hatte eine Kollegin und ich uns über die Jahressonderzahlung oder Weihnachtsgeld unterhalten.Sie meinte das ich es nicht bekomme,weil ich erst im Juli angefangen habe.Stimmt das?
Liebe Grüße und vielen Dank
FearOfTheDuck:
Sofern der TVÖD angewendet wird, stimmt das nicht. Du erhältst eine anteilige JSZ, wenn du am Sonntag dort noch angestellt bist.
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