Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Weihnachtsgeld Stichtag
Amsel83:
Vielen Dank für deine Antwort.Ja klar bin ich Sonntag noch angestellt dort😂.Dann muss ich warten auf den Lohnzettel und gucken was drauf steht.
Danke nochmal
KlammeKassen:
--- Zitat von: Amsel83 am 25.11.2024 19:02 ---Vielen Dank für deine Antwort.Ja klar bin ich Sonntag noch angestellt dort😂.Dann muss ich warten auf den Lohnzettel und gucken was drauf steht.
Danke nochmal
--- End quote ---
Du bekommst anteilig JSZ für die Monate, die du gearbeitet hast - als Grundlage dient der Durchschnitt der Monate Juli, August, September.
Wenn du am 01.07. angefangen hättest, wären es davon 6/12 = 1/2 gewesen. Am 01.08. wären es 5/12 gewesen. Wie hier mit halben Monaten umgegangen wird, weiß ich nicht.
Fragmon:
--- Zitat von: KlammeKassen am 26.11.2024 11:43 ---Wie hier mit halben Monaten umgegangen wird, weiß ich nicht.
--- End quote ---
Steht in § 20 Abs. 4 TVöD
Der Anspruch vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben.
--> halbe Monate dürfen nicht gekürzt werden.
MaLa:
Selbst wenn du nur 1 Tag im Monat anspruch auf Entgeld hattest, steht dir für diesen Monat die Jahressonderzahlung zu.
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