Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Weihnachtsgeld Stichtag

<< < (2/2)

Amsel83:
Vielen Dank für deine Antwort.Ja klar bin ich Sonntag noch angestellt dort😂.Dann muss ich warten auf den Lohnzettel und gucken was drauf steht.

Danke nochmal

KlammeKassen:

--- Zitat von: Amsel83 am 25.11.2024 19:02 ---Vielen Dank für deine Antwort.Ja klar bin ich Sonntag noch angestellt dort😂.Dann muss ich warten auf den Lohnzettel und gucken was drauf steht.

Danke nochmal

--- End quote ---

Du bekommst anteilig JSZ für die Monate, die du gearbeitet hast - als Grundlage dient der Durchschnitt der Monate Juli, August, September.

Wenn du am 01.07. angefangen hättest, wären es davon 6/12 = 1/2 gewesen. Am 01.08. wären es 5/12 gewesen. Wie hier mit halben Monaten umgegangen wird, weiß ich nicht.

Fragmon:

--- Zitat von: KlammeKassen am 26.11.2024 11:43 ---Wie hier mit halben Monaten umgegangen wird, weiß ich nicht.

--- End quote ---

Steht in § 20 Abs. 4 TVöD

Der Anspruch vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben.

--> halbe Monate dürfen nicht gekürzt werden.

MaLa:
Selbst wenn du nur 1 Tag im Monat anspruch auf Entgeld hattest, steht dir für diesen Monat die Jahressonderzahlung zu.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version