Weihnachtsgeld kriegst du ja sowieso keins. Ansonsten hättest du anteilig Anspruch auf dieses, wenn du vor dem 01.12. ausscheidest.
Bei der Jahressonderzahlung, die du wahrscheinlich meinst, ist es tatsächlich so, dass du am 01.12. in Lohn und Brot stehen musst, um Anspruch auf diese zu haben. Scheidest du vorher aus oder wirst erst danach eingestellt, kriegst du nicht mal einen feuchten Händedruck.