Autor Thema: Aufgaben Stellvertretung Sachgebietsleitung  (Read 1024 times)

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Aufgaben Stellvertretung Sachgebietsleitung
« am: 25.11.2024 12:55 »
Hallo zusammen, 
ich habe eine Frage zur Stellvertretung im Krankheitsfall der Sachgebietsleitung: Darf eine Kollegin, die vorübergehend die Vertretung übernimmt, bei Personalangelegenheiten und -gesprächen anwesend sein? In meiner Situation ist es so, dass die Kollegin, die die Vertretung der Leitung übernommen hat, der Meinung ist, sie müsse auch diese Aufgaben übernehmen, da die Sachgebietsleitung längerfristig (circa sechs Monate) krankgeschrieben ist. 

Für mich fühlt sich das aber unangenehm an, und ich frage mich, ob das überhaupt so vorgesehen ist. Was sind denn eigentlich die genauen Aufgaben einer Vertretung der Sachgebietsleitung? Übernimmt sie wirklich 100 % der Aufgaben der Leitung, oder gibt es Grenzen? 

Zusätzlich fällt auf, dass sie durch diese Vertretungsaufgaben kaum noch Zeit für ihre reguläre Arbeit im Team hat. Ist das üblich oder vielleicht sogar problematisch? 

Ich freue mich auf eure Meinungen und Erfahrungen zu dem Thema! 😊 

MoinMoin

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Antw:Aufgaben Stellvertretung Sachgebietsleitung
« Antwort #1 am: 25.11.2024 12:59 »
Zum einen klingt das bei 6 Monate eher nach einer vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten.
Und zum anderen obliegt es dem AG zu entscheiden, welche Aufgaben und welchen Zeitumfang er als Vertretungsaufgaben spezifiziert.


SamFisher

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Antw:Aufgaben Stellvertretung Sachgebietsleitung
« Antwort #2 am: 25.11.2024 13:38 »
Wie gesagt, legt der AG die Tätigkeiten fest. In meinen TD war immer vermerkt, in welchem Umfang die Vertretung stattfindet - sowohl, als ich Vertreter war, als auch, als ich SGL war und vertreten wurde.

Personalthemen sind dabei meist von oben vertreten worden. Muss aber nicht so sein.