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Samstagszuschlag nicht auszahlen sondern abbummeln?

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Reiselustig23:
Hallo zusammen,

mehrere Kollegen haben Ausnahmsweise an einem Samstag gearbeitet. Von der Personalstelle wurde diesen nun mitgeteilt, dass sie Anspruch auf einen Zuschlag für die geleisteten Stunden haben. Anstatt diesen Zuschlag auszuzahlen, wurde mitgeteilt, dass ihnen dies als Arbeitszeit gutgeschrieben wird und sie sich x,x Stunden zusätzlich zu den geleisteten Stunden auf dem Gleitzeitkonto vermerken können.

Ist dies rechtlich sauber oder kann eine Auszahlung verlangt werden? Eine Dienstvereinbarung existiert nicht.

Vielen Dank für eure Antworten!

BAT:
Erfolgte die Arbeit auf Anordnung des AG zu einem festgelegten Zeitraum?

Reiselustig23:
Die Teamleitung hat mitgeteilt, dass die Arbeit an diesem Samstag erfolgen muss. Daraufhin wurde bei der Personalstelle ein Antrag auf Samstagsarbeit gestellt und von dieser genehmigt.

MoinMoin:
Im TVL wären nur die Samstagstunden von 13-21Uhr mit einem Zuschlag von 20% zu versehen.


--- Zitat von: Reiselustig23 am 25.11.2024 15:09 ---Ist dies rechtlich sauber oder kann eine Auszahlung verlangt werden?

--- End quote ---
Kommt auf den Tarifvertrag an.
Im TVL müsste ein Arbeitszeitkonto (§10) existieren, damit auf Wunsch die Zuschläge als Zeitguthaben umgewandelt werden (§8 Abs. Satz 4)

Reiselustig23:
Achso, ich dachte es gibt eine Gesetzesvorschrift. Sie sind nach TVöD - VKA angestellt.

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