Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Samstagszuschlag nicht auszahlen sondern abbummeln?

<< < (2/3) > >>

BAT:
Das milde Samstagsarbeitsverbot ist mit dem TVÖD -also dem Auslaufen des BAT - entfallen.

Warum sollte es eine gesetzliche Regelung geben? Es ist ein ganz normaler Werktag.

Garfield:

--- Zitat von: Reiselustig23 am 26.11.2024 09:50 ---Achso, ich dachte es gibt eine Gesetzesvorschrift. Sie sind nach TVöD - VKA angestellt.

--- End quote ---

und dort steht in §8:

"...Auf Wunsch der/des Beschäftigten können, soweit ein Arbeitszeitkonto (§ 10) eingerichtet ist und die betrieblichen/dienstlichen Verhältnisse es zulassen, die nach Satz 2 zu zahlenden Zeitzuschläge entsprechend dem jeweiligen Vomhundertsatz einer Stunde in Zeit umgewandelt und ausgeglichen werden. 5Dies gilt entsprechend
für Überstunden als solche. "

Bei uns wurde auch lange versucht, den Leuten zu erzählen, dass Auszahlung eine Ausnahme sei. Dabei ist es genau umgekehrt. Der Zuschlag ist auszuzahlen und nur auf euren Wunsch in Zeit umzuwandeln.

TVOEDAnwender:
...und auch nur, wenn ein Arbeitszeitkonto nach §10 besteht. Das hat so gut wie gar kein Arbeitgeber - daher auch die Forderung der Gewerkschaften nach dem verbindlichen "Meine-Zeit-Konto". Besteht ein solches Konto nahc § 10 nicht (Regelfall), sind alle Zuschläge immer auszuzahlen. Das AZ-Konto nach § 10 hat nichts mit einem "normalen" Gleitzeitkonto zu tun.

Reiselustig23:
Okay, danke!

ElBarto:
Interessant.

Auszahlung gibt es bei uns höchstens wenn jemand deutlich drüber ist und die Stunden sonst nicht wegbekommt.

Die Auszahlung für 1 oder 2 Stunden die man mal am Samstag gearbeitet hat ist aber doch kaum rentabel und bringt zum Schluss nur Probleme bei der Steuer wenn man Pech hat.


Solange die Wochenendarbeit die Ausnahme und nicht die zumindest monatliche Regel ist würde ich mir den Aufwand sparen und die Stunden mitnehmen.

Irgendein Arbeitszeitkonto muss ja bestehen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version