Da es jeder AG anders handhabt, hier ein Auszug aus unserer DA:
Die Leistungsprämie für Beschäftigte wird nach Ende des Zielvereinbarungszeitraums als
einmalige Zahlung gewährt. Die Auszahlung erfolgt nach Abrechnung der Zielvereinbarung
mit den Bezügen für den Monat Dezember, wenn die zuvor vereinbarten Leistungen erreicht
und bis zu dem o.G. Stichtag vorgelegt worden sind.
Die Leistungsprämie wird nur dann gewährt, wenn der/die Beschäftigte in dem betreffenden
Zielvereinbarungszeitraum die ihm übertragenen Aufgaben zufrieden stellend erledigt hat
und nicht zugunsten der Zielerreichung vernachlässigt hat.
Bis spätestens 30. September sind alle erreichten Punkte der Abteilung Personal mitzuteilen.
Rückmeldungen die nach diesem Termin gemeldet werden, können nicht mehr berücksichitigt werden.
Die Abteilung Personal wird sodann Gesamtpunktwerte für die Leistungsbudgets 1-5, 6-9b und
9c-15, sowie S2-S8 und S9-S18 ermitteln. Die von der Abteilung Personalabrechnung ermittelten Leistungstöpfe werden dann durch die Gesamtpunktwerte geteilt und man erhält den Wert eines Punktes für die oben genannten Entgeltgruppen
Das gab es in 2022 aus dem Topf
E1 - E5 689,17€
E6 - E9c 896,01€
E10 - E15 1.194,28€
S2 - S8b 1.260,88€
S9 - S18 1.145,80€