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[Allg] Vaterschaftsurlaub

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IchLiebeBeamtentum:
Wenn du es schon entschieden hast, warum fragst du denn hier in diesem Forum?

Aber von Wegen:
Meines Wissens ist die Frage für Deutschland und die EU geklärt.

Zitat:
"Ist Deutschland durch die Richtlinie zur Einführung eines "Vaterschaftsurlaubs" verpflichtet?
Eine solche Verpflichtung besteht für Deutschland nicht. Die nach Artikel 4 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 2 der sogenannten Vereinbarkeitsrichtlinie (Richtlinie 2019/1158/EU) grundsätzlich vorgegebene zehntägige bezahlte Auszeit des zweiten Elternteils rund um die Geburt des Kindes muss Deutschland nicht umsetzen. Denn: Ausnahmeklauseln in Artikel 20 Absatz 6 und Absatz 7 der Richtlinie befreien die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen von der Verpflichtung, einen sogenannten "Vaterschaftsurlaub" vorzusehen. Diese Voraussetzungen erfüllt Deutschland aufgrund seiner umfassenden Regelungen zur Elternzeit (hinsichtlich der Freistellung) und Elterngeld (hinsichtlich der Vergütung)."

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/vertragsverletzungsverfahren-zur-umsetzung-der-vereinbarkeitsrichtlinie--237698

Klagen kann man natürlich immer, aber vor Gericht und auf hoher See ...

shimanu:
Und genau deswegen ist das benannte Vertragsverletzungsverfahren ggü. der BRD inzwischen nicht mehr anhängig.

PushPull:
Dennoch steht's im Koalitionsvertrag. Dass das in dieser Legislaturperiode nicht mehr kommt, liegt dann, wie eigentlich alles Schlechte bzgl. der Ampel an Christian Lindners Ego den Gelben.

Casa:

--- Zitat ---Meines Wissens ist die Frage für Deutschland und die EU geklärt.

Zitat:
"Ist Deutschland durch die Richtlinie zur Einführung eines "Vaterschaftsurlaubs" verpflichtet?
Eine solche Verpflichtung besteht für Deutschland nicht. Die nach Artikel 4 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 2 der sogenannten Vereinbarkeitsrichtlinie (Richtlinie 2019/1158/EU) grundsätzlich vorgegebene zehntägige bezahlte Auszeit des zweiten Elternteils rund um die Geburt des Kindes muss Deutschland nicht umsetzen. Denn: Ausnahmeklauseln in Artikel 20 Absatz 6 und Absatz 7 der Richtlinie befreien die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen von der Verpflichtung, einen sogenannten "Vaterschaftsurlaub" vorzusehen. Diese Voraussetzungen erfüllt Deutschland aufgrund seiner umfassenden Regelungen zur Elternzeit (hinsichtlich der Freistellung) und Elterngeld (hinsichtlich der Vergütung)."

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/vertragsverletzungsverfahren-zur-umsetzung-der-vereinbarkeitsrichtlinie--237698

Klagen kann man natürlich immer, aber vor Gericht und auf hoher See ...
--- End quote ---

Danke!

Damit scheint Deutschland von einer Ausnahme zu profitieren, da es einen Anspruch auf Elternzeit mit entsprechender Vergütung gibt.

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