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"Rentennah - rentenfern" Wie ist das eigentlich definiert?
Rentenonkel:
--- Zitat von: Faunus am 27.11.2024 15:50 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 27.11.2024 09:15 ---
So gibt es Überlegungen, das Renteneintrittsalter ab Jahrgang 65 stufenweise von 67 auf 68 Jahre weiter anzuheben. (Jahrgang 65: 67 Jahre und 1 Monat, Jahrgang 66: 67 Jahre und 2 Monate usw) Dabei müssten dann allerdings Vertrauensschutzregelungen für diejenigen eingeführt werden, die zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits 55 Jahre alt sind und verbindlich disponiert haben, bspw durch die Unterschrift unter einen ATZ Vertrag oder durch die Unterschrift unter einen Sozialplan. Auch gibt es Überlegungen, dass für bestimmte Berufsgruppen andere Altersgrenzen eingeführt werden sollen.
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Was ich bei den Überlegungen vermisse ist "abschlagsfrei" in Zusammenhang mit besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren mit 65 statt mit 67.
Eine Eröhung des Renteneintrittsalters von 67 auf 68 lässt sich ja noch nachvollziehen und eine entsprechende Anpassung auf 45,5 Jahre z.B.
Aber mein Verdacht ist, das "abschlagsfrei" gibt es dann auschschließlich noch ab 68, der Rest muss grundsätzlich und mit höheren Abschlägen als heute rechnen.
--- Zitat von: Rentenonkel am 27.11.2024 09:15 ---Auch gibt es Überlegungen, die bisherige Garantie des Rentenniveaus wieder abzuschaffen und so dass Rentenniveau durch zukünftig geringere Rentenanpassungen dämpfen zu können und den Beitragssatz in der RV anheben zu können, damit der Bundeszuschuss nicht weiter steigen muss (Stichwort: Schuldenbremse).
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Bei der Überlegung kann man bei "ausreichender Dämpfung" davon ausgehen, dass Rentner klagen werden, wenn es so kommt. Die Riesterrente hat ja nun wirklich nicht dazu beigetragen, dass Menschen mit geringerem Einkommen eine Dämpfung packen würden.
Werden Pensionen auch "gedämpft" oder haben der Bund/die Länder keine Probs da mit ihrem Haushalt?
Sind z.B. Selbständigen mit Beitragszahlungen im Gespräch? Könnte man zumindest dafür Sorge tragen, dass diese zumindest zu ihrer eigenen möglicherweise anfallenden Grundsicherung im Alter beitragen?
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So viele Fragen auf einmal.
Zunächst ist bei einer weiteren Anhebung der Altersgrenze von 67 auf 68 auch eine Erhöhung der Altersgrenze für Schwerbehinderte und besonders langjährig Versicherte von 65 auf 66 erwartbar.
Bei der Frage der vorzeitigen Inanspruchnahme ohne Abschläge wird auch diskutiert, ob diese Möglichkeit nur noch auf diejenigen eingeschränkt werden kann, die in besonders belasteten Berufen arbeiten...was immer das im Detail heißen mag.
Die Dämpfung der Rentenanpassungen geht einher mit einer Pflicht zum Aufbau einer kapitalgedeckten Betriebsrente. Ähnlich wie bei Riester dürfte daher eine Klage wenig Aussicht auf Erfolg bieten.
Die Riesterrente soll übrigens auch nur die um 4 % geringeren Rentenerhöhungen abfedern. Da das bei 1500 nur 60 Euro sind, ist die Riesterrente nach 20 Jahren Einzahlung auch nur in etwa in dieser Größenordnung.
Die Dynamisierung der Pensionen orientiert sich an anderen Kriterien und dürfte das BVERFG zukünftig noch beschäftigen. Ob Dämpfungen daher möglich sind, orientiert sich an verfassungsrechtlichen Grundsätzen, die auszudiskutieren vermutlich weitere 1000 Seiten füllen könnte. Die Anhebung der Altersgrenzen dürfte aber systemgerecht übertragen werden können, zumindest wurde es beim letzten Mal verfassungsrechtlich nicht beanstandet.
Die Beitragszahlung der Selbständigen ist seit Jahren eine Forderung von rot / grün. Sie konnten sich jedoch in einer Koalition mit schwarz oder gelb nie durchsetzen. Ob die Pflicht daher im Rahmen von Koalitionsverhandlungen durchgesetzt werden können, bleibt daher abzuwarten.
Da Selbständige allerdings sieben mal öfter von Altersarmut betroffen sind, wäre eine obligatorische Altersvorsorgepflicht für Selbständige aus meiner persönlichen Sicht dringend notwendig.
Alles in allem sind das allerdings erstmal Pläne, mit denen sich die Parteien zu nächsten Wahl stellen wollen. Ob und in welchem Umfang diese Pläne dann in das jeweilige Programm übernommen werden, steht noch nicht abschließend fest.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt das Fell des Bären zu teilen, bevor er erlegt ist, wäre jedoch verfrüht.
Eleon:
Das hat mich bisher auch davon abgehalten, einen langfristigen Vertrag mit meinem Arbeitgeber abzuschließen. Bei evtl. gesetzlichen Änderungen gehe ich dann u. U. mit Abschlägen in meine Rente.
Faunus:
Vielen Dank für den Einblick in mögliche Entwicklungen und Deine persönliche Ansicht zu der Rente für Sebständige.
Den Renteneintritt bei den Schwerbehinderten raufzusetzten, finde ich falsch. Ein Schwerbehinderter sollte mit 63 und nach 45 Jahren Rentenanwartschaft die Möglichkeit haben, diese zumindest abschlagsfrei beziehen zu können.
Faunus:
--- Zitat von: Eleon am 28.11.2024 09:17 ---Das hat mich bisher auch davon abgehalten, einen langfristigen Vertrag mit meinem Arbeitgeber abzuschließen. Bei evtl. gesetzlichen Änderungen gehe ich dann u. U. mit Abschlägen in meine Rente.
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Was ist bei Dir langfristig?
Eleon:
Länger als eine Legislaturperiode. Allerdings können einem vorgezogene Wahlen auch einen Strich durch die eigene Rechnung machen.
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