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"Rentennah - rentenfern" Wie ist das eigentlich definiert?
BAT:
Das gilt natürlich nur für die aktuellen Steuersätze. Zudem ist das Ergebnis, die Berechnung nicht interessant. Die Planbarkeit, der Vertrauensschutz ist es. Und da habe ich schon eher auf möglichst geringe Rente gesetzt, wegen der ausstehenden 100 %, die jetzt aber doch - keine Ahnung - unter 90 % sind.
BAT:
--- Zitat von: Faunus am 27.11.2024 15:56 ---Mit der nachgelagteren Besteuerung... alle Nase ändert sich etwas am Steuerrecht.
Wie alte Menschen noch eine Einkommensteuererklärung ausfüllen sollen...auch Steuerberater werden weniger ausgebildet (Stichwort: Geburtenschwache Jahrgänge)
--- End quote ---
Aufgrund des längeren Bezugs einer voll zu versteuernden Rente im Vergleich zu eines voll zu versteuernden Beitrages dürfte die Neuregelung eher Frauen belasten. ;)
Rentenonkel:
--- Zitat von: Faunus am 27.11.2024 15:56 ---Mit der nachgelagteren Besteuerung... alle Nase ändert sich etwas am Steuerrecht.
Wie alte Menschen noch eine Einkommensteuererklärung ausfüllen sollen...auch Steuerberater werden weniger ausgebildet (Stichwort: Geburtenschwache Jahrgänge)
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Deswegen soll zukünftig die Rentenversicherung die steuerliche Belastung ähnlich wie ein Arbeitgeber direkt abführen. Dazu müssen aber auch Besonderheiten wie Pflegestufe oder Behinderung elektronisch berücksichtigt werden.
Mal schauen, wann die Technik dazu steht.
BAT:
Und auch verschiedene Rentenversicherungsträger miteinander kommunizieren.
MoinMoin:
--- Zitat von: Rentenonkel am 27.11.2024 18:19 ---
--- Zitat von: Faunus am 27.11.2024 15:56 ---Mit der nachgelagteren Besteuerung... alle Nase ändert sich etwas am Steuerrecht.
Wie alte Menschen noch eine Einkommensteuererklärung ausfüllen sollen...auch Steuerberater werden weniger ausgebildet (Stichwort: Geburtenschwache Jahrgänge)
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Deswegen soll zukünftig die Rentenversicherung die steuerliche Belastung ähnlich wie ein Arbeitgeber direkt abführen. Dazu müssen aber auch Besonderheiten wie Pflegestufe oder Behinderung elektronisch berücksichtigt werden.
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Lustig, wäre ja zu einfach, diese Daten einfach der Finanzverwaltung zu schicken, damit die eine vorgefertigte Steuererklärung machen, in der man dann die Besonderheiten nach Wunsch eintragen kann.
--- Zitat ---Mal schauen, wann die Technik dazu steht.
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Eigentlich schon gestern, es müssen nur die Gesetze angepasst werden.
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