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Höhergruppierung in Stufe 6: Zulage?
eamschaugoo:
Hallo,
ich habe folgende Frage: Derzeit erhalte ich in der Entgeltstufe 6 eine Zulage nach §16.5 TV-L i.H.v. 20% der Entgeltstufe 2 derselben Entgeltgruppe.
Sollte ich nun in die nächste Entgeltgruppe aufsteigen, käme ich dort auf die Entgeltstufe 5; auf Grundlage des §16.5 TV-L gibt es hier aber maximal eine Vorweggewährung von einer Entgeltstufe (theoretisch zwar 2, die es aber real auf Stufe 5 nicht geben kann).
Im Ergebnis wäre ich durch die Beförderung in die nächsthöhere Entgeltgruppe finanziell erheblich schlechter gestellt als zum jetzgen Zeitpunkt!
Dieser Effekt tritt nur bei einem Entgeltgruppenaufstieg aus der Stufe 6 mit der "vollen" Zulage aus §16.5 auf. Es liegt die Vermutung nahe, dass dieser Sachverhalt einfach von den Machern des TV-L übersehen wurde.
Weiß jemand hierfür einen "Workaround" oder habe ich möglicherweise hier einen Sachverhalt übersehen? Vielen Dank für Eure Ideen!
tv-landschaft:
--- Zitat ---Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten.
--- End quote ---
Da steht nicht, dass man dazu in der Endstufe sein muss, man muss nur das Entgelt der Endstufe bekommen. Das kann soweit ich weiß auch mittels Stufenvorweggewährung passieren.
MoinMoin:
--- Zitat von: tv-landschaft am 26.11.2024 14:23 ---
--- Zitat ---Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten.
--- End quote ---
Da steht nicht, dass man dazu in der Endstufe sein muss, man muss nur das Entgelt der Endstufe bekommen. Das kann soweit ich weiß auch mittels Stufenvorweggewährung passieren.
--- End quote ---
Ja, so könnte man es sehen, so wird es aber nicht gesehen.
Der Bund hat deswegen, ja auch die Stufe 5 mit in die +20% der Stufe 2 Zulage aufgenommen, da die dort eben das von eamschaugoo geschilderte Problem erkannt hat. Auch ist die Zulage von 5 auf 6 halt ein Pfeuchter Pfurz.
tv-landschaft:
Gut zu wissen, mich betrifft das demnächst nämlich wahrscheinlich ebenso in Stufe 5. Dann muss man in Stufe 5 eben doch mit (AT-)Fachkräftezulage ausgleichen.
MoinMoin:
--- Zitat von: tv-landschaft am 26.11.2024 15:22 ---Gut zu wissen, mich betrifft das demnächst nämlich wahrscheinlich ebenso in Stufe 5. Dann muss man in Stufe 5 eben doch mit (AT-)Fachkräftezulage ausgleichen.
--- End quote ---
Wo im TVL gibt es die denn?
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