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Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen

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Organisator:

--- Zitat von: beamtenjeff am 11.08.2025 22:36 ---Ich bleibe dabei: dieses "Auslagen-Prinzip" ist nicht mehr zeitgemäß. Das Ganze sollte endlich mal vor dem BVerfG behandelt werden.

Knapp jeder 2. Mensch in Deutschland hat weniger als 2000€ als Notgroschen parat.

Quelle: https://www.teambank.de/wp-content/uploads/2025/07/TeamBank-Liquiditaetsbarometer-15-DE-Bericht_Website-1.pdf (Seite 38)

Deshalb nochmal die Frage in dem Raum an alle die dieses Prinzip noch verteidigen: wie soll man etwaige Ausgaben in der heutigen Zeit noch bedienen? Insbesondere, wenn es um Auslagen geht, die prinzipiell seitens der Beihilfe ausdrücklich nicht mit einem Abschlag bedient werden können.

--- End quote ---

1.
Weniger als 2k Rücklagen sollte wohl kaum Beamte betreffen und wenn doch, eher Schuld eigen.

2.
Das Prinzip ist so ausgelegt, dass die Beihilfe innerhalb von max. 4 Wochen erstattet. Wenn dies auch so von der Beihilfe eingehalten wird, passt alles. Man muss nicht das System ändern sondern die Beihilfe zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen anhalten.

3.
Alternative wäre pauschale Beihilfe, steht jedem frei.

Finanzer:
1. Ich kann mir gut Vorstellen, das die letzten paar Jahren so einigen, gerade in den unteren Besoldungsgruppen die Finanzplanung zerschossen hat. Deshalb würde ich mich mit dem Notgroschen nicht so weit aus dem Fenster lehnen.

2. Notgroschen heißt Notgroschen. Das Verhalten der Beihilfe ist keine Not, sondern eine Unverschämtheit. Die Rücklagen sollten für wirkliche Notfälle da sein und nicht dafür.

BalBund:

--- Zitat von: Organisator am 12.08.2025 08:13 ---
2.
Das Prinzip ist so ausgelegt, dass die Beihilfe innerhalb von max. 4 Wochen erstattet. Wenn dies auch so von der Beihilfe eingehalten wird, passt alles. Man muss nicht das System ändern sondern die Beihilfe zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen anhalten.

--- End quote ---

Das ist so nicht richtig. Das System ist auf eine Erstattung binnen 12 Wochen ausgelegt, weshalb die bisherige (sich aber aktuell ändernde Rechtsprechung) eben jene 2 Monatsbesoldungen als Puffer fordert, damit der Beamte notwendige Auslagen tätigen kann, ohne in die Bredouille zu geraten. Damit meinen die Gerichte explizit übliche Behandlungskosten, aber auch Auslagen als Selbstzahler auf Dienstreisen o.ä.

Organisator:

--- Zitat von: Finanzer am 12.08.2025 09:29 ---1. Ich kann mir gut Vorstellen, das die letzten paar Jahren so einigen, gerade in den unteren Besoldungsgruppen die Finanzplanung zerschossen hat. Deshalb würde ich mich mit dem Notgroschen nicht so weit aus dem Fenster lehnen.

2. Notgroschen heißt Notgroschen. Das Verhalten der Beihilfe ist keine Not, sondern eine Unverschämtheit. Die Rücklagen sollten für wirkliche Notfälle da sein und nicht dafür.

--- End quote ---

Zu 2. bin ich voll bei dir. Daher auch mein Anspruch an die Beihilife innerhalb von 4 Wochen zu erstatten, damit die Rücklagen dafür nicht genutzt werden sollten.

Organisator:

--- Zitat von: BalBund am 12.08.2025 09:31 ---
--- Zitat von: Organisator am 12.08.2025 08:13 ---
2.
Das Prinzip ist so ausgelegt, dass die Beihilfe innerhalb von max. 4 Wochen erstattet. Wenn dies auch so von der Beihilfe eingehalten wird, passt alles. Man muss nicht das System ändern sondern die Beihilfe zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen anhalten.

--- End quote ---

Das ist so nicht richtig. Das System ist auf eine Erstattung binnen 12 Wochen ausgelegt, weshalb die bisherige (sich aber aktuell ändernde Rechtsprechung) eben jene 2 Monatsbesoldungen als Puffer fordert, damit der Beamte notwendige Auslagen tätigen kann, ohne in die Bredouille zu geraten. Damit meinen die Gerichte explizit übliche Behandlungskosten, aber auch Auslagen als Selbstzahler auf Dienstreisen o.ä.

--- End quote ---

Meine Behörde hat mit der Beihilfestelle vertraglich vereinbart, dass in der Regel nach 10 Tagen die Beihilfeanträge bearbeitet werden. Auch wenn die Rechtsprechung da von längeren Zeiträumen ausgeht, finde ich sie unangemessen lang.

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