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Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen

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Umlauf:
An der 4 Wochenregel wird doch grad mit dem Gesetzesentwurf gearbeitet…

ExAnwärter:
Ist diese 4-Woche-Regel nicht schon wieder aufgehoben? Der Artikel 8 dieses Gesetzesentwurf hebt doch gleichzeitig Artikel 7 Abs. 1 (da, wo es um die 4 Wochen geht) auf.  ???

Umlauf:

--- Zitat von: ExAnwärter am 14.08.2025 14:38 ---Ist diese 4-Woche-Regel nicht schon wieder aufgehoben? Der Artikel 8 dieses Gesetzesentwurf hebt doch gleichzeitig Artikel 7 Abs. 1 (da, wo es um die 4 Wochen geht) auf.  ???

--- End quote ---

Die Aufhebung der 4-Wochenfrist wirkt erst zum 1. Januar 2032. siehe Artikel 9, sowie in der Begründung
Bis dahin sollte die Automatisierte Bearbeitungsunterstützung diese Regeln obsolet gemacht haben.

ExAnwärter:

--- Zitat von: Umlauf am 17.08.2025 09:29 ---
--- Zitat von: ExAnwärter am 14.08.2025 14:38 ---Ist diese 4-Woche-Regel nicht schon wieder aufgehoben? Der Artikel 8 dieses Gesetzesentwurf hebt doch gleichzeitig Artikel 7 Abs. 1 (da, wo es um die 4 Wochen geht) auf.  ???

--- End quote ---

Die Aufhebung der 4-Wochenfrist wirkt erst zum 1. Januar 2032. siehe Artikel 9, sowie in der Begründung
Bis dahin sollte die Automatisierte Bearbeitungsunterstützung diese Regeln obsolet gemacht haben.

--- End quote ---

Stimmt... wer lesen kann ist im klar im Vorteil   ::)  Ich schieb es mal auf die heißen Temperaturen letzte Woche beim lesen/schreiben  ;) ;D

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