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Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
Organisator:
--- Zitat von: InternetistNeuland am 27.12.2024 16:09 ---
--- Zitat von: Organisator am 27.12.2024 16:05 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 27.12.2024 16:02 ---Es ist ja absolut richtig, dass ein Antrag bei vorgelagerten Leistungssystemen (in unserem Fall die Beihilfe) gestellt werden muss. Das Problem ist doch aber die lange Bearbeitungsdauer, wodurch ein Beamter Wochenlang in Vorkasse treten muss. Bei hohen Arztrechnungen kann es so in einzelnen Monaten dazu führen, dass nicht genug Gehalt übrig ist, um die Grundsicherung sicherzustellen.
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Das ist aber dein persönliches Problem, nicht das der Allgemeinheit. Das Problem lässt sich auch ganz einfach vermeiden, indem du einfach nicht in Vorkasse trittst, wenn du ansonsten dir kein Essen mehr kaufen könntest.
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Laut Jobcenter Düsseldorf kann das Jobcenter in Vorkasse treten, wenn andere Behörden (in unserem Fall Beihilfestelle) zu lange für die Bearbeitung von Anträgen benötigen.
https://www.jobcenter-duesseldorf.de/finanzielle-hilfen/geld-zum-leben/vorrangige-leistungen
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Natürlich kann und muss das Jobcenter in Vorleistung treten, wenn durch die verzögerte Bearbeitung anderer Behörden der Lebensunterhalt nicht sichergestellt werden kann. Dies würde dann jedoch auch nicht zusätzlich erfolgen, die jeweiligen Ansprüche würden untereinander verrechnet.
Dies ist jedoch hier nicht der Fall. Hier hat der Beamte durch seine Bezüge ausreichend Einkommen für seinen Lebensunterhalt.
Wenn sich der Beamte jedoch überlegt, sein Geld statt für seinen Lebensunterhalt für Schulden auszugeben, ensteht dadurch keine Bedürftigkeit im sozialhilferechtlichen Sinne.
Schau mal nach "Subsidiaritätsprinzip".
Organisator:
--- Zitat von: bebolus am 27.12.2024 16:27 ---
--- Zitat von: Organisator am 27.12.2024 16:05 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 27.12.2024 16:02 ---Es ist ja absolut richtig, dass ein Antrag bei vorgelagerten Leistungssystemen (in unserem Fall die Beihilfe) gestellt werden muss. Das Problem ist doch aber die lange Bearbeitungsdauer, wodurch ein Beamter Wochenlang in Vorkasse treten muss. Bei hohen Arztrechnungen kann es so in einzelnen Monaten dazu führen, dass nicht genug Gehalt übrig ist, um die Grundsicherung sicherzustellen.
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Das ist aber dein persönliches Problem, nicht das der Allgemeinheit. Das Problem lässt sich auch ganz einfach vermeiden, indem du einfach nicht in Vorkasse trittst, wenn du ansonsten dir kein Essen mehr kaufen könntest.
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Spätestens in der Apotheke muss man in Vorkasse treten.
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und zwar ganz unabhängig davon, wie schnell die PKV oder Beihilfe erstattet. Demzufolge hat man sich dafür auch ein paar Euro Fuffzig beiseite gelegt. Schließlich lebt der Beamte in geordneten Wirtschaftsverhältnissen.
InternetistNeuland:
--- Zitat von: Organisator am 27.12.2024 16:29 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 27.12.2024 16:09 ---
--- Zitat von: Organisator am 27.12.2024 16:05 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 27.12.2024 16:02 ---Es ist ja absolut richtig, dass ein Antrag bei vorgelagerten Leistungssystemen (in unserem Fall die Beihilfe) gestellt werden muss. Das Problem ist doch aber die lange Bearbeitungsdauer, wodurch ein Beamter Wochenlang in Vorkasse treten muss. Bei hohen Arztrechnungen kann es so in einzelnen Monaten dazu führen, dass nicht genug Gehalt übrig ist, um die Grundsicherung sicherzustellen.
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Das ist aber dein persönliches Problem, nicht das der Allgemeinheit. Das Problem lässt sich auch ganz einfach vermeiden, indem du einfach nicht in Vorkasse trittst, wenn du ansonsten dir kein Essen mehr kaufen könntest.
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Laut Jobcenter Düsseldorf kann das Jobcenter in Vorkasse treten, wenn andere Behörden (in unserem Fall Beihilfestelle) zu lange für die Bearbeitung von Anträgen benötigen.
https://www.jobcenter-duesseldorf.de/finanzielle-hilfen/geld-zum-leben/vorrangige-leistungen
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Natürlich kann und muss das Jobcenter in Vorleistung treten, wenn durch die verzögerte Bearbeitung anderer Behörden der Lebensunterhalt nicht sichergestellt werden kann. Dies würde dann jedoch auch nicht zusätzlich erfolgen, die jeweiligen Ansprüche würden untereinander verrechnet.
Dies ist jedoch hier nicht der Fall. Hier hat der Beamte durch seine Bezüge ausreichend Einkommen für seinen Lebensunterhalt.
Wenn sich der Beamte jedoch überlegt, sein Geld statt für seinen Lebensunterhalt für Schulden auszugeben, ensteht dadurch keine Bedürftigkeit im sozialhilferechtlichen Sinne.
Schau mal nach "Subsidiaritätsprinzip".
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Hier kommen wir nicht zusammen. Gesundheitskosten gehören genauso zu den Lebenshaltungskosten wie Kosten für Lebensmittel oder Warmmiete...
Organisator:
--- Zitat von: InternetistNeuland am 27.12.2024 16:34 ---Hier kommen wir nicht zusammen. Gesundheitskosten gehören genauso zu den Lebenshaltungskosten wie Kosten für Lebensmittel oder Warmmiete...
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Hier geht es mir weniger um die Art der Kosten, als um deren Fälligkeit. Wenn ich etwas zu essen brauche, muss ich es sofort kaufen und bezahlen, ansonsten verhungere ich. Bzw. wäre obdachlos.
Die Arztrechnung wird zu mindestens 50 % im Rahmen des üblichen Zahlungsziels von 4 Wochen durch die PKV erstattet. Insoweit besteht da keine besonders große Gefahr.
Grundsätzlich bin ich jedoch bei dir. Der Dienstherr bzw. dessen Erfüllungsgehilfen müssen auch innerhalb dieser 4 Wochen entsprechende Beihilfeansprüche begleichen. Alles andere ist nicht hinnehmbar, jedoch kein Problem der Allgemeinheit in Form des Sozialhilfeträgers.
InternetistNeuland:
--- Zitat von: Organisator am 27.12.2024 16:41 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 27.12.2024 16:34 ---Hier kommen wir nicht zusammen. Gesundheitskosten gehören genauso zu den Lebenshaltungskosten wie Kosten für Lebensmittel oder Warmmiete...
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Hier geht es mir weniger um die Art der Kosten, als um deren Fälligkeit. Wenn ich etwas zu essen brauche, muss ich es sofort kaufen und bezahlen, ansonsten verhungere ich. Bzw. wäre obdachlos.
Die Arztrechnung wird zu mindestens 50 % im Rahmen des üblichen Zahlungsziels von 4 Wochen durch die PKV erstattet. Insoweit besteht da keine besonders große Gefahr.
Grundsätzlich bin ich jedoch bei dir. Der Dienstherr bzw. dessen Erfüllungsgehilfen müssen auch innerhalb dieser 4 Wochen entsprechende Beihilfeansprüche begleichen. Alles andere ist nicht hinnehmbar, jedoch kein Problem der Allgemeinheit in Form des Sozialhilfeträgers.
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Eine Rechnung nicht zu bezahlen kannst du maximal einmal durchziehen. Danach wir der Arzt Vorkasse bei dir verlangen, damit du nicht wieder in Verzug kommst.
Ich denke auch wir sind uns einig, dass die 4 Wochen eine Maximaldauer darstellen sollte.
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