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Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen

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InternetistNeuland:

--- Zitat von: Casa am 27.12.2024 15:40 ---
--- Zitat ---Als Beamter bist du nur zu 50% versichert. Die restlichen 50% bist du nicht versichert sondern erhälst Beihilfe. Genau um diese 50% die NICHT versichert sind geht es und müssen übernommen werden.
--- End quote ---

§ 48 SGB XII ist subsidiär zur vorgelagerten Leistungssystem und schließt daher tatbestandlich einen Anspruch aus.


--- Zitat ---Nur wenn keine Leistungserbringung durch die gesetzlichen Krankenkassen oder diesen durch Spezialgesetze vorgelagerten Leistungsträgern erfolgt, kommt § SGB_XII § 48 zur Anwendung.
--- End quote ---
BeckOGK/Apel SGB XII § 48 Rn. 26

Dazu auch:


--- Zitat ---Wegen des regelmäßigen Eingreifens vorrangiger Leistungsverpflichtungen ist der Personenkreis, der Leistungen nach dem 5. Kap. des SGB XII bezieht, relativ klein. Im Jahr 2017 umfasste er außerhalb von Einrichtungen noch rund 25.000 Personen.
--- End quote ---
GK-SRB/Sauer SGB XII § 48 Rn. 16

Als langjähriger Sozialrechtler fällt mir beim besten Willen nicht ein, worin ein Anspruch des Beamten ggü. einem Grundsicherungsträger bestehen könnte.

"Vorrangig Verpflichteter zahlt nicht" ersetzt nicht den tatbestandlich notwendigen im Gesetz verankerten Bedarf bzw. die Anspruchsvoraussetzung.

--- End quote ---

Es ist ja absolut richtig, dass ein Antrag bei vorgelagerten Leistungssystemen (in unserem Fall die Beihilfe) gestellt werden muss. Das Problem ist doch aber die lange Bearbeitungsdauer, wodurch ein Beamter Wochenlang in Vorkasse treten muss. Bei hohen Arztrechnungen kann es so in einzelnen Monaten dazu führen, dass nicht genug Gehalt übrig ist, um die Grundsicherung sicherzustellen.

Organisator:

--- Zitat von: InternetistNeuland am 27.12.2024 14:30 ---Was passiert nun aber, wenn ich vorab die Behandlung bei Sozialträger anmelde, damit diese 50 % (Beihilfe Anteil) übernehmen und ich nur die 50% PKV Anteil beim Arzt bezahle?

--- End quote ---

Wie Casa schreibt - da du einen vorranigen Träger für die 50% Beihilfe-Anteil hast, nämlich die Beihilfe, wird der Sozialträger dich auf die Beihilfe verweisen, da der Sozialträger nur subsidiär (also wenn wirklich niemand anders da ist) einspringt.
Insoweit ist die verzögerte Bearbeitung nicht Problem des Sozialträgers. Insbesondere da es auch nie existenzbedrohend sein kann, da eine verspätet bezahlte Arztrechnung dich persönlich nicht finanziell gar nicht betrifft.

Organisator:

--- Zitat von: InternetistNeuland am 27.12.2024 16:02 ---Es ist ja absolut richtig, dass ein Antrag bei vorgelagerten Leistungssystemen (in unserem Fall die Beihilfe) gestellt werden muss. Das Problem ist doch aber die lange Bearbeitungsdauer, wodurch ein Beamter Wochenlang in Vorkasse treten muss. Bei hohen Arztrechnungen kann es so in einzelnen Monaten dazu führen, dass nicht genug Gehalt übrig ist, um die Grundsicherung sicherzustellen.

--- End quote ---

Das ist aber dein persönliches Problem, nicht das der Allgemeinheit. Das Problem lässt sich auch ganz einfach vermeiden, indem du einfach nicht in Vorkasse trittst, wenn du ansonsten dir kein Essen mehr kaufen könntest.

InternetistNeuland:

--- Zitat von: Organisator am 27.12.2024 16:05 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 27.12.2024 16:02 ---Es ist ja absolut richtig, dass ein Antrag bei vorgelagerten Leistungssystemen (in unserem Fall die Beihilfe) gestellt werden muss. Das Problem ist doch aber die lange Bearbeitungsdauer, wodurch ein Beamter Wochenlang in Vorkasse treten muss. Bei hohen Arztrechnungen kann es so in einzelnen Monaten dazu führen, dass nicht genug Gehalt übrig ist, um die Grundsicherung sicherzustellen.

--- End quote ---

Das ist aber dein persönliches Problem, nicht das der Allgemeinheit. Das Problem lässt sich auch ganz einfach vermeiden, indem du einfach nicht in Vorkasse trittst, wenn du ansonsten dir kein Essen mehr kaufen könntest.

--- End quote ---

Laut Jobcenter Düsseldorf kann das Jobcenter in Vorkasse treten, wenn andere Behörden (in unserem Fall Beihilfestelle) zu lange für die Bearbeitung von Anträgen benötigen.

https://www.jobcenter-duesseldorf.de/finanzielle-hilfen/geld-zum-leben/vorrangige-leistungen

bebolus:

--- Zitat von: Organisator am 27.12.2024 16:05 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 27.12.2024 16:02 ---Es ist ja absolut richtig, dass ein Antrag bei vorgelagerten Leistungssystemen (in unserem Fall die Beihilfe) gestellt werden muss. Das Problem ist doch aber die lange Bearbeitungsdauer, wodurch ein Beamter Wochenlang in Vorkasse treten muss. Bei hohen Arztrechnungen kann es so in einzelnen Monaten dazu führen, dass nicht genug Gehalt übrig ist, um die Grundsicherung sicherzustellen.

--- End quote ---

Das ist aber dein persönliches Problem, nicht das der Allgemeinheit. Das Problem lässt sich auch ganz einfach vermeiden, indem du einfach nicht in Vorkasse trittst, wenn du ansonsten dir kein Essen mehr kaufen könntest.

--- End quote ---

Spätestens in der Apotheke muss man in Vorkasse treten.

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