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Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
Umlauf:
Sagen wir es so: Es wird peu à peu für für weitere Berechtigte durch die Umstellungen besser, sprich erheblich schneller werden.
beamtenjeff:
--- Zitat von: BalBund am 27.11.2024 12:51 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 26.11.2024 23:02 ---Absolute Frechheit. Woher soll das Geld denn kommen, in der Zwischenzeit? Ich hoffe, dass das mit dem Abschlag wenigstens klappt und schnell bearbeitet wird...
Was genau ist bei der Prüfung heraus gekommen? Grundsätzlich hat man ja einen rechtlichen Anspruch auf Beihilfe und die maximale hinnehmbare Bearbeitungszeit müsste sich doch auf juristischer Ebene an irgendetwas orientieren?
--- End quote ---
Die Frist ist hier, wie bei jedem Antrag, der nicht speziellen gesetzlichen Fristen unterliegt grundsätzlich erst einmal bei 12 Wochen, bei begründeten Verzögerungen und einer erfolgten Zwischenmitteilung bis 24 Wochen. Unbefriedigend, keine Frage, aktuell bearbeitet das BVA Anträge von Anfang September, aber rechtlich wirklich greifbar ist es kaum.
Das neue Factoringsystem des BVA ist nach allem was mir bekannt ist ....nun das schreibe ich hier nicht öffentlich...
--- End quote ---
Ich finde das absolut skandalös. Es gibt viele Beamte die solch einen Betrag nicht eben so auslegen können, schon gar nicht für 3 Monate. Damit könnte sich das BVerfG auch mal beschäftigen. Wo ist da die Chancengleichheit zu anderen Arbeitnehmern? Für mich neben der Unteralimentation ein weiteres, nicht verständliches Phänomen innerhalb des ÖD.
InternetistNeuland:
--- Zitat von: beamtenjeff am 28.11.2024 07:48 ---
--- Zitat von: BalBund am 27.11.2024 12:51 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 26.11.2024 23:02 ---Absolute Frechheit. Woher soll das Geld denn kommen, in der Zwischenzeit? Ich hoffe, dass das mit dem Abschlag wenigstens klappt und schnell bearbeitet wird...
Was genau ist bei der Prüfung heraus gekommen? Grundsätzlich hat man ja einen rechtlichen Anspruch auf Beihilfe und die maximale hinnehmbare Bearbeitungszeit müsste sich doch auf juristischer Ebene an irgendetwas orientieren?
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Die Frist ist hier, wie bei jedem Antrag, der nicht speziellen gesetzlichen Fristen unterliegt grundsätzlich erst einmal bei 12 Wochen, bei begründeten Verzögerungen und einer erfolgten Zwischenmitteilung bis 24 Wochen. Unbefriedigend, keine Frage, aktuell bearbeitet das BVA Anträge von Anfang September, aber rechtlich wirklich greifbar ist es kaum.
Das neue Factoringsystem des BVA ist nach allem was mir bekannt ist ....nun das schreibe ich hier nicht öffentlich...
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Ich finde das absolut skandalös. Es gibt viele Beamte die solch einen Betrag nicht eben so auslegen können, schon gar nicht für 3 Monate. Damit könnte sich das BVerfG auch mal beschäftigen. Wo ist da die Chancengleichheit zu anderen Arbeitnehmern? Für mich neben der Unteralimentation ein weiteres, nicht verständliches Phänomen innerhalb des ÖD.
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Du solltest in dem Monat in dem du die Rechnung bezahlst Bürgergeld beantragen. Beim Bürgergeld gilt das Zufluss und Abfluss Prinzip. Mit so einer hohen Rechnung liegst du für einen Monat unter der Bürgergeldgrenze.
Organisator:
--- Zitat von: InternetistNeuland am 28.11.2024 07:59 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 28.11.2024 07:48 ---
--- Zitat von: BalBund am 27.11.2024 12:51 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 26.11.2024 23:02 ---Absolute Frechheit. Woher soll das Geld denn kommen, in der Zwischenzeit? Ich hoffe, dass das mit dem Abschlag wenigstens klappt und schnell bearbeitet wird...
Was genau ist bei der Prüfung heraus gekommen? Grundsätzlich hat man ja einen rechtlichen Anspruch auf Beihilfe und die maximale hinnehmbare Bearbeitungszeit müsste sich doch auf juristischer Ebene an irgendetwas orientieren?
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Die Frist ist hier, wie bei jedem Antrag, der nicht speziellen gesetzlichen Fristen unterliegt grundsätzlich erst einmal bei 12 Wochen, bei begründeten Verzögerungen und einer erfolgten Zwischenmitteilung bis 24 Wochen. Unbefriedigend, keine Frage, aktuell bearbeitet das BVA Anträge von Anfang September, aber rechtlich wirklich greifbar ist es kaum.
Das neue Factoringsystem des BVA ist nach allem was mir bekannt ist ....nun das schreibe ich hier nicht öffentlich...
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Ich finde das absolut skandalös. Es gibt viele Beamte die solch einen Betrag nicht eben so auslegen können, schon gar nicht für 3 Monate. Damit könnte sich das BVerfG auch mal beschäftigen. Wo ist da die Chancengleichheit zu anderen Arbeitnehmern? Für mich neben der Unteralimentation ein weiteres, nicht verständliches Phänomen innerhalb des ÖD.
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Du solltest in dem Monat in dem du die Rechnung bezahlst Bürgergeld beantragen. Beim Bürgergeld gilt das Zufluss und Abfluss Prinzip. Mit so einer hohen Rechnung liegst du für einen Monat unter der Bürgergeldgrenze.
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Dann würde man im besten Fall ein Darlehen erhalten (Subisidiariätsprinzip) und dann auch nur, wenn nachgewiesenerweise kein eigenes Vermögen vorhanden ist. --> Viel Arbeit für die Katz
Ich würde eher meinen Dienstherren in der Behörde ansprechen. Schließlich ist dieser für die Auslagerung der Beihilfeleistungen verantwortlich und hat wohl versäumt, eine enstprechende Servicequalität zu vereinbaren. Hier könnte z.B. ein Dienstherrendarlehen oder ein Vorschuss beantragt werden, um die Dienststelle ein wenig unter Druck zu setzen, um auf das BVA einzuwirken.
InternetistNeuland:
--- Zitat von: Organisator am 28.11.2024 08:24 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 28.11.2024 07:59 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 28.11.2024 07:48 ---
--- Zitat von: BalBund am 27.11.2024 12:51 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 26.11.2024 23:02 ---Absolute Frechheit. Woher soll das Geld denn kommen, in der Zwischenzeit? Ich hoffe, dass das mit dem Abschlag wenigstens klappt und schnell bearbeitet wird...
Was genau ist bei der Prüfung heraus gekommen? Grundsätzlich hat man ja einen rechtlichen Anspruch auf Beihilfe und die maximale hinnehmbare Bearbeitungszeit müsste sich doch auf juristischer Ebene an irgendetwas orientieren?
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Die Frist ist hier, wie bei jedem Antrag, der nicht speziellen gesetzlichen Fristen unterliegt grundsätzlich erst einmal bei 12 Wochen, bei begründeten Verzögerungen und einer erfolgten Zwischenmitteilung bis 24 Wochen. Unbefriedigend, keine Frage, aktuell bearbeitet das BVA Anträge von Anfang September, aber rechtlich wirklich greifbar ist es kaum.
Das neue Factoringsystem des BVA ist nach allem was mir bekannt ist ....nun das schreibe ich hier nicht öffentlich...
--- End quote ---
Ich finde das absolut skandalös. Es gibt viele Beamte die solch einen Betrag nicht eben so auslegen können, schon gar nicht für 3 Monate. Damit könnte sich das BVerfG auch mal beschäftigen. Wo ist da die Chancengleichheit zu anderen Arbeitnehmern? Für mich neben der Unteralimentation ein weiteres, nicht verständliches Phänomen innerhalb des ÖD.
--- End quote ---
Du solltest in dem Monat in dem du die Rechnung bezahlst Bürgergeld beantragen. Beim Bürgergeld gilt das Zufluss und Abfluss Prinzip. Mit so einer hohen Rechnung liegst du für einen Monat unter der Bürgergeldgrenze.
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Dann würde man im besten Fall ein Darlehen erhalten (Subisidiariätsprinzip) und dann auch nur, wenn nachgewiesenerweise kein eigenes Vermögen vorhanden ist. --> Viel Arbeit für die Katz
Ich würde eher meinen Dienstherren in der Behörde ansprechen. Schließlich ist dieser für die Auslagerung der Beihilfeleistungen verantwortlich und hat wohl versäumt, eine enstprechende Servicequalität zu vereinbaren. Hier könnte z.B. ein Dienstherrendarlehen oder ein Vorschuss beantragt werden, um die Dienststelle ein wenig unter Druck zu setzen, um auf das BVA einzuwirken.
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Sehe ich anders. Die Erstattung erfolgt ja frühstens im Folgemonat wenn nicht sogar noch später. Dadurch liegt im Monat in dem das Geld überwiesen wird eine Bedürftigkeit vor. Der Anteil der Krankenkasse sollte nicht das Problem sein sondern der Anteil der Beihilfe.
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