Autor Thema: Rückwirkend Steuerfreibetrag  (Read 827 times)

RheinPirat

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Rückwirkend Steuerfreibetrag
« am: 27.11.2024 11:53 »
Im Dezember soll es ja rückwirkend für das Jahr 2024 aufgrund einer Anpassung (Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag) etwas mehr geben (bevor es dann ab Januar durch die höheren Sozialabgaben wider aufgefressen wird). Was heißt hier rückwirkend? Der TVöD-Rechner spuckt mir für Dez. 24 eine leicht höhere Summe aus, ist dies bereits die komplette Rückrechnung auf 12 Monate oder ist das der Betrag, den es jeweils für 12 Monate rückwirkend geben wird?

Umlauf

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Antw:Rückwirkend Steuerfreibetrag
« Antwort #1 am: 27.11.2024 12:26 »
Rückwirkend heißt:
Es bezieht sich auf das Jahr. Analog wird auch die Steuerlast immer auf das Jahr gerechnet.

Kingrakadabra

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Antw:Rückwirkend Steuerfreibetrag
« Antwort #2 am: 27.11.2024 12:39 »
Ja, das ist die komplette Rückrechnung.