Das ist ja eine komplett andere Frage.
Wenn ihr nur eine Stelle habt und zwei Personen, wobei einer Mitglied der JAV ist, so müsst ihr diesen nehmen, wenn er einen Antrag auf Übernahme stellt. Die Ausgestaltung dazu findest du in deinem landesspezifischen Personalratsgesetz.
Ihr könnt auch den zweiten Facharbeiter einstellen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es, wenn es bei euch eine JAV gibt, keine weitere freie Stelle gibt, die man übergangsweise nutzen könnte.
Weil du ausgelernt und Azubi so unterscheidest. Ist der JAV zeitgleich mit der Ausbildung fertig?