Autor Thema: Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit  (Read 3359 times)

Strictum

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Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
« am: 27.11.2024 15:24 »
Durch den Tarif ist es ja so, dass Auszubildende wenn sie in die Jugend und Auszubildendenvertretung gewählt werden, den nächsten freien Job zugesprochen bekommen. Gibt es Möglichkeiten dies abzuwehren wenn es Auszubildende oder frisch ausgelernte Personen gibt die besser geeignet sind?

Fragmon

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Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
« Antwort #1 am: 27.11.2024 15:42 »
Du hast als JAV Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes AV. Der Rest wird durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers entschieden. Wirst du als fähiger Mitarbeiter eingeschätzt, darfst du vielleicht mitreden. Wirst du nur unbefristet übernommen aufgrund der Funktion wird man dir das anbieten was frei ist. Du kannst dieses Angebot ausschlagen und / oder dich auf andere Stellen bewerben.

Ein Anspruch auf freie Platzwahl gibt es nicht.

Rowhin

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Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
« Antwort #2 am: 27.11.2024 16:18 »
Ich gehe mal davon aus, dass du es von Seite des AG / Einstellenden abwehren möchtest, und eben nicht von Seiten des Auszubildenden?

Strictum

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Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
« Antwort #3 am: 27.11.2024 16:26 »
Ja die Frage bezog sich auf die Sicht des AG.
Wenn der betreffende Auszubildende in den Haupt JAV gewählt wurde dann ist es so dass er den ersten passenden Job annehmen muss ?

Organisator

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Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
« Antwort #4 am: 27.11.2024 16:38 »
Ja die Frage bezog sich auf die Sicht des AG.
Wenn der betreffende Auszubildende in den Haupt JAV gewählt wurde dann ist es so dass er den ersten passenden Job annehmen muss ?

Nein, muss er nicht. Er kann auch keinen Job annehmen. Möchte der Azubi weiterhin beschäftigt werden, entscheidet der AG - wie Fragmon schrieb - im Rahmen seines Direktionsrechts.

Strictum

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Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
« Antwort #5 am: 27.11.2024 16:44 »
Im konkreten Fall gäbe es einen frisch ausgelernten Facharbeiter den der AG behalten möchte und einen Auszubildenden der in die Haupt JAV gewählt worden ist. Ich vermute dass der JAV Azubi Vorrang auf den Platz hätte.....

Fragmon

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Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
« Antwort #6 am: 27.11.2024 16:50 »
Das ist ja eine komplett andere Frage.

Wenn ihr nur eine Stelle habt und zwei Personen, wobei einer Mitglied der JAV ist, so müsst ihr diesen nehmen, wenn er einen Antrag auf Übernahme stellt. Die Ausgestaltung dazu findest du in deinem landesspezifischen Personalratsgesetz.

Ihr könnt auch den zweiten Facharbeiter einstellen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es, wenn es bei euch eine JAV gibt, keine weitere freie Stelle gibt, die man übergangsweise nutzen könnte.

Weil du ausgelernt und Azubi so unterscheidest. Ist der JAV zeitgleich mit der Ausbildung fertig?

Strictum

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Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
« Antwort #7 am: 27.11.2024 16:52 »
Übergangsweise ist gut....es ist doch dann eine Dauerstelle. Und leider gibt es wirklich nur diese eine freie Stelle in den nächsten Jahren.

Fragmon

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Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
« Antwort #8 am: 27.11.2024 16:57 »
Übergangsweise ist gut....es ist doch dann eine Dauerstelle. Und leider gibt es wirklich nur diese eine freie Stelle in den nächsten Jahren.

Stellenreste aufgrund von Teilzeiten lassen sich, wenn man will immer zusammenkratzen, um einen guten Auszubildenden zu halten.

Wann wird denn das JAV Mitglied fertig? Hat er schon den Antrag auf Übernahme gestellt?

Strictum

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Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
« Antwort #9 am: 27.11.2024 17:20 »
Leider gibt es keinen Rest im Moment. Der Auszubildende wird im Februar fertig und stellt den Antrag im Januar. Einem befristeten Jahresvertrag hat der PR nicht zugestimmt.

tv-landschaft

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Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
« Antwort #10 am: 27.11.2024 20:56 »
Könnte man die Stelle extern für ein Jahr besetzen? Dann kann man dem ungeliebten Azubi eben keine Stelle anbieten. Solche erzwungenen Dinge helfen ja auch niemandem...

Ansonsten ist denn eine neue Probezeit erlaubt? Die Aufgaben ändern sich ja auch im Vergleich zur Ausbildung und wenn es dann nicht passt  könnte man sich so trennen. Aber keine Ahnung ob das so geht.

FearOfTheDuck

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Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
« Antwort #11 am: 27.11.2024 22:44 »
Übergangsweise ist gut....es ist doch dann eine Dauerstelle. Und leider gibt es wirklich nur diese eine freie Stelle in den nächsten Jahren.

Krass, dass ihr das so einschätzen könnt. Wie viele Mitarbeiter hat euer AG denn?

Maggus

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Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
« Antwort #12 am: 28.11.2024 09:33 »
Könnte man die Stelle extern für ein Jahr besetzen? Dann kann man dem ungeliebten Azubi eben keine Stelle anbieten. Solche erzwungenen Dinge helfen ja auch niemandem...

Ansonsten ist denn eine neue Probezeit erlaubt? Die Aufgaben ändern sich ja auch im Vergleich zur Ausbildung und wenn es dann nicht passt  könnte man sich so trennen. Aber keine Ahnung ob das so geht.

Es gibt keine Probezeit bei Übernahme aus der Ausbildung!
Einer Neueinstellung um gesetzliche Schutzregelungen zu umgehen, darf der Personalrat gar nicht nicht zustimmen!

tv-landschaft

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Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
« Antwort #13 am: 28.11.2024 10:10 »
Im konkreten Fall gäbe es einen frisch ausgelernten Facharbeiter den der AG behalten möchte und einen Auszubildenden der in die Haupt JAV gewählt worden ist. Ich vermute dass der JAV Azubi Vorrang auf den Platz hätte.....

Was hat der Azubi denn für Arbeitsleistungen/Krankheitstage. Wenn es da keine Auffälligkeiten gibt wird es wahrscheinlich schwierig. Selbst wenn ein Arbeitsort im Azubivertrag genannt ist, könnt ihr aber vermutlich einen Arbeitsplatz woanders anbieten, wenn ihr das irgendwo habt (Zweigstelle zum Beispiel). Außerdem muss die Tätigkeit auch nicht genau die Ausbildungstätigkeit abbilden, es kann auch eine "andere als die erlernte Tätigkeit" sein. Notfalls geht dann wahrscheinlich auch E5 und an der Pforte sitzen oder Post sortieren.

Spaßbremse86

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Antw:Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
« Antwort #14 am: 28.11.2024 10:18 »
Ja :( ich kann den nicht löschen.