Autor Thema: [AVR] Jahressonderzahlung gekürzt?  (Read 488 times)

inko96

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[AVR] Jahressonderzahlung gekürzt?
« am: 28.11.2024 15:26 »
Hallo zusammen,

ich bin seit 01.08.24 in einer Kita beschäftigt die nach S3 AVR Caritas zahlt. Nun habe ich leider nur 1/3 meines Gehaltes als Weihnachtsgeld erhalten (1100€ Weihnachtsgeld).

In Anlage 33 des AVR steht:"
§ 15 Jahressonderzahlung
(1) Mitarbeiter, die am 1. Dezember im Dienstverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.
(2) Die Jahressonderzahlung beträgt,
■ in den Entgeltgruppen 1 bis 8       86 v.H.,
■ in den Entgeltgruppen 9a bis 12   76 v.H. und
■ in den Entgeltgruppen 13 bis 15   56 v.H.
des dem Mitarbeiter in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monat-
lichen Entgelts.

Sehe ich es nun richtig, dass mir eigentlich ca. 2000€ zu stehen?

3000x2
3
=2000€?


fairy

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Antw:[AVR] Jahressonderzahlung gekürzt?
« Antwort #1 am: 02.12.2024 10:32 »
Hast du denn auch die weiteren Absätze gelesen?

(4) Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Mitarbeiter keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts haben. Die Verminderung unterbleibt für Kalendermonate,

    1. für die Mitarbeiter kein Tabellenentgelt erhalten haben wegen

        a) Ableistung von Grundwehrdienst oder Zivildienst, wenn sie diesen vor dem 1. Dezember beendet und die Beschäftigung unverzüglich wieder aufgenommen haben,
        b) der Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz,
        c) Inanspruchnahme der Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind geboren ist, wenn am Tag vor Antritt der Elternzeit Entgeltanspruch bestanden hat;

    2. in denen Mitarbeitern Krankengeldzuschuss gezahlt wurde oder nur wegen der Höhe des zustehenden Krankengelds ein Krankengeldzuschuss nicht gezahlt worden ist


Wenn die Ausnahmen für dich nicht greifen (wovon ich jetzt mal ausgehe), dann steht dir dieses Jahr nur 5/12 der Sonderzahlung zu.