Autor Thema: Zuweisung zum Jobcenter - Arbeitnehmer 2. Klasse?  (Read 1977 times)

sic

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Hallo zusammen,

ich arbeite seit 2013 bei einer Stadtverwaltung und bin seit meinem ersten Arbeitstag dem örtlichen Jobcenter zugewiesen. Und seit Beginn habe ich das Gefühl, nur ein Mitarbeiter zweiter Klasse zu sei Ich bin mir bewusst, dass es hier nicht um Gefühle geht ;) Vielleicht seht ihr das anders, aber ich möchte euch meine Situation schildern und hoffe auf eure Einschätzungen und Erfahrungen.

Meine derzeitige Stelle ist nach Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA bewertet. Als Verwaltungsangestellter ist das zwar angemessen, aber hier liegt das Problem: Wäre ich stattdessen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) angestellt, würde diese Tätigkeit der Entgeltgruppe 4 des TV-BA entsprechen. Das bedeutet, dass ich – obwohl ich im selben Büro mit denselben Aufgaben und Kollegen arbeite – rund 400 € brutto monatlich weniger verdiene als BA-Kollegen.

Dieses Ungleichgewicht betrifft nicht nur mich, sondern auch viele andere Mitarbeiter in unserer Dienststelle. Ich bin mir bewusst, dass wir nach unterschiedlichen Tarifverträgen bezahlt werden, aber für mein Verständnis sollte es hier eine Gleichheit geben. Was denkt ihr dazu?

Ein weiteres Problem sehe ich bei der Unterstützung von Weiterbildungen. In unserer Stadtverwaltung erhalten Mitarbeiter der sogenannten „Kernverwaltung“ bei Studiengängen wie dem Verwaltungsbetriebswirt oder Weiterbildungen zum Verwaltungsfachwirt eine Freistellung und die Kosten werden übernommen. In meinem Fall – und auch bei anderen Kollegen im Jobcenter – wurde mir gesagt, dass weder eine Freistellung noch eine Kostenübernahme möglich ist, da kein Bedarf besteht.

Diese Begründung kommt sowohl von meiner Geschäftsführung im Jobcenter als auch von der Stadtverwaltung. Ihre Argumentation: Innerhalb des Jobcenters könnte ich mit meiner jetzigen Berufsausbildung weit kommen. Aber was passiert, wenn ich eines Tages in die Kernverwaltung zurückkehren muss? Ohne Weiterbildungen wäre ich dort nicht konkurrenzfähig und würde vermutlich in eine deutlich niedrigere Entgeltgruppe eingestuft werden.

Lerneffekt gleich Null: Einige Kollegen, die Weiterbildungen absolvieren wollten denen es seitens unserer Geschäftsführung abgesprochen wurde, sind dann in die Kernverwaltung gewechselt und haben sich dort, bei voller Kostenerstattung und Freistellung weiterbilden lassen. Und so geht bildungswilliges Personal nach und nach weg und fehlt. Es scheint also durchaus Bedarf an qualifiziertem Personal zu geben – nur wird dies im Jobcenter offenbar nicht so wahrgenommen.

Ich frage mich daher: Liege ich mit meinen Ansichten völlig falsch, oder seht ihr das ähnlich? Gibt es rechtliche Grundlagen, die mir helfen könnten, meine Position zu untermauern? Oder gibt es vielleicht andere Erfahrungswerte, wie man in einer solchen Situation vorgehen könnte?

Ich würde mich über eure Einschätzungen und Erfahrungen freuen. Vielen Dank im Voraus!


Schokobon

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Antw:Zuweisung zum Jobcenter - Arbeitnehmer 2. Klasse?
« Antwort #1 am: 28.11.2024 21:15 »
Meine derzeitige Stelle ist nach Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA bewertet. Als Verwaltungsangestellter ist das zwar angemessen, aber hier liegt das Problem: Wäre ich stattdessen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) angestellt, würde diese Tätigkeit der Entgeltgruppe 4 des TV-BA entsprechen. Das bedeutet, dass ich – obwohl ich im selben Büro mit denselben Aufgaben und Kollegen arbeite – rund 400 € brutto monatlich weniger verdiene als BA-Kollegen.

Dieses Ungleichgewicht betrifft nicht nur mich, sondern auch viele andere Mitarbeiter in unserer Dienststelle. Ich bin mir bewusst, dass wir nach unterschiedlichen Tarifverträgen bezahlt werden, aber für mein Verständnis sollte es hier eine Gleichheit geben. Was denkt ihr dazu?
Ich denke, dass es sich um 2 verschiedene Tarifverträge handelt und es deshalb Unterschiede in der Bezahlung gibt. Wenn die Bezahlung beider Tarifverträge betragsmäßig gleich hoch ausfiele wäre das reiner Zufall.

Ein weiteres Problem sehe ich bei der Unterstützung von Weiterbildungen. In unserer Stadtverwaltung erhalten Mitarbeiter der sogenannten „Kernverwaltung“ bei Studiengängen wie dem Verwaltungsbetriebswirt oder Weiterbildungen zum Verwaltungsfachwirt eine Freistellung und die Kosten werden übernommen. In meinem Fall – und auch bei anderen Kollegen im Jobcenter – wurde mir gesagt, dass weder eine Freistellung noch eine Kostenübernahme möglich ist, da kein Bedarf besteht.
Der Arbeitgeber entscheidet über die Zugangsvoraussetzungen zu arbeitgeberseitig geförderten Bildungsmaßnahmen.

Lerneffekt gleich Null: Einige Kollegen, die Weiterbildungen absolvieren wollten denen es seitens unserer Geschäftsführung abgesprochen wurde, sind dann in die Kernverwaltung gewechselt und haben sich dort, bei voller Kostenerstattung und Freistellung weiterbilden lassen. Und so geht bildungswilliges Personal nach und nach weg und fehlt. Es scheint also durchaus Bedarf an qualifiziertem Personal zu geben – nur wird dies im Jobcenter offenbar nicht so wahrgenommen.
Es ist Aufgabe, Recht und Pflicht der Geschäftsführung die Grundsätze der Personalgewinnung zu bestimmen.

Ich frage mich daher: Liege ich mit meinen Ansichten völlig falsch, oder seht ihr das ähnlich? Gibt es rechtliche Grundlagen, die mir helfen könnten, meine Position zu untermauern? Oder gibt es vielleicht andere Erfahrungswerte, wie man in einer solchen Situation vorgehen könnte?
Tipp: Dieses Jobcenter verlassen

Organisator

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Antw:Zuweisung zum Jobcenter - Arbeitnehmer 2. Klasse?
« Antwort #2 am: 29.11.2024 08:17 »
Tipp: Dieses Jobcenter verlassen

Absolut - der einfachste und schnellste Weg. Entweder in die "Kernverwaltung" wechseln, beim Jobcenter direkt anheuern oder ganz woanders.
Aktuell kann ich mir auch nicht vorstellen, dass der Einstieg in einem Jobcenter mit 10 jähriger Erfahrung dort schwer sein sollte - die dürften weiterhin Leute suchen.

FGL

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Antw:Zuweisung zum Jobcenter - Arbeitnehmer 2. Klasse?
« Antwort #3 am: 29.11.2024 12:22 »
[...] beim Jobcenter direkt anheuern [...]
Ein als gemeinsame Einrichtung geführtes Jobcenter hat kein eigenes Personal. Die Träger der gemeinsamen Einrichtung (Bundesagentur für Arbeit und Kommune) weisen dem Jobcenter Personal zu. Arbeitgeber ist und bleibt entweder die Bundesagentur für Arbeit oder die Kommune.

Thomber

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Antw:Zuweisung zum Jobcenter - Arbeitnehmer 2. Klasse?
« Antwort #4 am: 29.11.2024 12:34 »
Als die Jobcenter erfunden wurden, steckte man Beschäftigte von den Kommunen/Ländern zusammen in ein Amt mit Bundespersonal. Die ungleiche Bezahlung gab daher schon immer.
Selbst bei gleicher Einstufung gäbe es monetäre Differenzen!  ;)    (Polizist in Berlin vor einem Bahnhof bekommt auch weniger als ein Bundespolizist in Berlin in einem Bahnhof...)


Ich kann die Nachfrage hier gut verstehen - klar - aber wenn zwei ungleich behandelt werden, heißt das nicht automatisch, dass einer zu wenig bekommt. Vielleicht bekommen die Bundeskollegen einfach zu viel? (Und das sei jedem gegönnt!)   und...würde man den Bundeskollegen Geld wegnehmen, hättest Du damit etwas gewonnen?

Organisator

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Antw:Zuweisung zum Jobcenter - Arbeitnehmer 2. Klasse?
« Antwort #5 am: 29.11.2024 13:59 »
[...] beim Jobcenter direkt anheuern [...]
Ein als gemeinsame Einrichtung geführtes Jobcenter hat kein eigenes Personal. Die Träger der gemeinsamen Einrichtung (Bundesagentur für Arbeit und Kommune) weisen dem Jobcenter Personal zu. Arbeitgeber ist und bleibt entweder die Bundesagentur für Arbeit oder die Kommune.

Korrigiere. Dann bei der BA direkt anheuern und ins Jobcenter zuweisen lassen.

Ansosnten sind, wie auch Thomder schreibt, ungleiche Bezahlungen für (scheinbar) gleiche Arbeit nicht ungewöhnlich. Das ist aber auch nicht schlimm, schließlich müssen unterschiedliche Arbeitgeber auch die Möglichkeit haben, im Konkurrenzkampf um die Mitarbeiter etwas zu bieten.