Die Unklarheit rund um Ihre Lohnabrechnung entsteht vermutlich daraus, dass Kinderfreibeträge nicht direkt die monatliche Lohnsteuer mindern. Sie wirken sich in erster Linie auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer aus, während die eigentliche steuerliche Entlastung meist erst mit der jährlichen Steuererklärung greift. Wenn ein Kinderfreibetrag entfällt (z. B. von zwei auf einen), kann dies den positiven Effekt einer Einzelerhöhung wieder aufheben. Außerdem unterliegen Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld im Auszahlungsmonat oft einer höheren Besteuerung durch den progressiven Steuersatz, was zu einem deutlich höheren Lohnsteuerabzug führen kann.