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[BW] Verfügung über Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit Urkunde

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ewlike:
Hallo zusammen,
ich bin Beamter einer Gemeinde in Baden-Württemberg. Ich wurde nach Besuch des Amtsarztes wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Über die Versetzung in den Ruhestand habe ich lediglich eine Urkunde mit folgendem Text erhalten: "XXX wird mit Wirkung vom XXX in den Ruhestand versetzt (Dienstsiegel, Unterschrift Bürgermeister)"
Ist das so in Ordnung? Grundsätzlich bin ich mit der Versetzung in den Ruhestand einverstanden, das war auch so abgesprochen. Wenn ich im Internet suche ist dort unter anderem die Rede von einer Zuruhesetzungsverfügung mit Urkunde wobei der Urkunde teilweise nur deklaratorische Wirkung zugeschrieben wird. Außerdem ist davon die Rede, dass mir die beabsichtigte Zurruhesetzung bekanntzugeben ist und mir 30 Tage Frist für Einwendungen einzuräumen sind. Die Personalstelle hat mit mir diesbezüglich telefoniert und auch per E-mail mitgeteilt, dass der Gemeinderat der Versetzung in den Ruhestand zugestimmt hat und dass das zum XX Datum beabsichtigt ist, jedoch ohne Hinweis auf die 30 Tage Frist oder Rechtsfolgen und ohne Rechtsbehelfsbelehrung usw.

Admin:

bitte immer das ISO-Länder-Kürzel im Betreff in eckigen Klammern voranstellen oder [Allg] wenn nicht zuordenbar. Das dient zum einen der besseren Lesbarkeit innerhalb des Forums, zum anderen werden dadurch die Top-Themen auf der jeweiligen Übersichtsseite der Landesbeamten selektiert.
Wir haben das Kürzel nun nachträglich hinzugefügt.

siehe auch:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,110973.0.html
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Casa:

--- Zitat ---Hallo zusammen,
ich bin Beamter einer Gemeinde in Baden-Württemberg. Ich wurde nach Besuch des Amtsarztes wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Über die Versetzung in den Ruhestand habe ich lediglich eine Urkunde mit folgendem Text erhalten: "XXX wird mit Wirkung vom XXX in den Ruhestand versetzt (Dienstsiegel, Unterschrift Bürgermeister)"
Ist das so in Ordnung? Grundsätzlich bin ich mit der Versetzung in den Ruhestand einverstanden, das war auch so abgesprochen. Wenn ich im Internet suche ist dort unter anderem die Rede von einer Zuruhesetzungsverfügung mit Urkunde wobei der Urkunde teilweise nur deklaratorische Wirkung zugeschrieben wird. Außerdem ist davon die Rede, dass mir die beabsichtigte Zurruhesetzung bekanntzugeben ist und mir 30 Tage Frist für Einwendungen einzuräumen sind. Die Personalstelle hat mit mir diesbezüglich telefoniert und auch per E-mail mitgeteilt, dass der Gemeinderat der Versetzung in den Ruhestand zugestimmt hat und dass das zum XX Datum beabsichtigt ist, jedoch ohne Hinweis auf die 30 Tage Frist oder Rechtsfolgen und ohne Rechtsbehelfsbelehrung usw.
--- End quote ---


Okay und was gibts zu beanstanden?
Möchtest du eine Rechtsbehelfsbelehrung, um dann binnen Monatsfrist keinen Widerspruch zu erheben?

An der Schilderung habe ich nichts auszusetzen, wenn es um die Wirksamkeit der Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit geht.

Landesdiener:
Ich kenne es so: es gibt ein Schreiben mit Urkunde. Das wichtige ist die Urkunde und wann diese zugeht. Wenn das Ganze "auf Antrag" läuft, gibt es keine Anhörung. Ist es "von amtswegen", also im Zweifel gegen den Willen des Beamten, ist vorher eine Anhörung erforderlich.

Praktisch hätte bei dir eine Anhörung mit den Postlaufzeiten und Fristen für eine ein bis zweimonatige Verzögerung geführt. Also länger aktive Bezüge, später Pension.

ewlike:
Ich habe eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beamtenklausel die zahlt wenn ich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werde. Um das nachzuweisen wäre es mir schon lieber wenn es in der Urkunde oder der 'Verfügung' steht. So wie es jetzt ist habe ich Bedenken, dass die Versicherung nicht anerkennt, dass ich WEGEN Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde.

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