Autor Thema: Stufenzuordnung mehrere Arbeitgeber  (Read 1551 times)

Landesdiener

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Stufenzuordnung mehrere Arbeitgeber
« am: 02.12.2024 09:49 »
Hallo in die Runde,

gerade beschäftigt mich folgender Fall:
Einstellung soll im TV-L EG13 erfolgen. Es liegt einschlägige Berufserfahrung bei zwei Arbeitgebern vor. Zwischen den Arbeitsverhältnissen gab es keine Unterbrechungen.
Zeitlich gesehen der erste Arbeitgeber war im öffentlichen Dienst (wissenschaftlicher Mitarbeiter Hochschule), also selber Arbeitgeber. Anschließend privater Arbeitgeber, also anderer Arbeitgeber. Und nun wieder ein TV-L-Arbeitsverhältnis (nicht Hochschule).

Frage:
Ist die einschlägige Berufserfahrung von beiden Arbeitgebern relevant oder tatsächlich nur die vom letzten Arbeitgeber?

Die Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L ist auf jeden Fall günstiger, da die Zeit beim ersten Arbeitgeber nur wenige Monate sind. Es geht nun aber darum, ob es Stufe 2 oder Stufe 3 wird. Und nach dem ganz aktuellen Schreiben des Finanzministeriums BW ggf. auch um Restzeiten in Stufe 3.

Vielen Dank!

fair

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Antw:Stufenzuordnung mehrere Arbeitgeber
« Antwort #1 am: 05.12.2024 10:22 »
Gerne helfen wir dir damit. Bitte füge eine Liste ein, aus der die Zeiträume der bisherigen Jobs hervorgehen und wann der neue beginnt. Schreib die Entgeltgruppen dazu und was es für Tätigkeiten waren (inwiefern können sie als gleichwertig betrachtet werden?).
Dann schauen wir es uns an und können Aussagen treffen.

Und kannst du das Schreiben des Ministeriums bitte verlinken.

Landesdiener

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Antw:Stufenzuordnung mehrere Arbeitgeber
« Antwort #2 am: 16.12.2024 09:55 »
Der Fall hat sich zwischenzeitlich insofern gelöst, dass der neue Arbeitgeber über förderliche Zeiten beide Tätigkeiten anrechnet, was dann zum bestmöglichen Ergebnis führt: Stufe 3 mit Restlaufzeit.

Trotzdem würde mich die Antwort auf die ursprüngliche Frage interessieren. Dass es sich um einschlägige Berufserfahrung handelt, kann dabei als gegeben betrachtet werden. Der Unterschied zu den förderlichen Zeiten wäre ja im Zweifel, dass man auf letzteres keinen Anspruch hat.

MoinMoin

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Antw:Stufenzuordnung mehrere Arbeitgeber
« Antwort #3 am: 16.12.2024 10:08 »
Frage:
Ist die einschlägige Berufserfahrung von beiden Arbeitgebern relevant oder tatsächlich nur die vom letzten Arbeitgeber?
von beiden.