Autor Thema: Personalakte bei Arbeitgeberwechsel im ÖD  (Read 1163 times)

Miri38

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Personalakte bei Arbeitgeberwechsel im ÖD
« am: 02.12.2024 10:04 »
Hallo,

ich möchte eine neue Stelle im ÖD in einem anderen Stadtteil antreten.
Dazu soll jetzt meine PA angefordert und überprüft werden.
Diese Stelle ist befristet.

Wenn ich danach eine neue Stelle im ÖD in einem wieder anderen Bezirk annehmen will, bei wem liegt dann die PA?
Beim 1. Arbeitgeber oder beim vorigen AG, also diese befristete Stelle?

Wandert die PA sozusagen mit mir mit, oder bleibt die immer da, wo ich als erstes im ÖD angefangen habe?


MaLa

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Antw:Personalakte bei Arbeitgeberwechsel im ÖD
« Antwort #1 am: 02.12.2024 10:24 »
Ohne deine Zustimmung geht deine Personalakte nirgendwo hin sofern sich nicht um den gleichen Arbeitgeber handelt.
Sollte dein alter Arbeitgeber ohne deine Zustimmung deinem neuem AG zusenden ist dies ein verstoß gegen die DSGVO.
Insofern hat dein neuer Arbeitgeber auch kein recht auf Einsichtnahme in deiner Personalakte beim alten AG.

Die Personalakte verbleibt immer bei dem jeweiligen AG, bis die jeweiligen Aufbewahrungsfristen durch sind.

Anders sieht es natürlich aus wenn:
- im Beamtenverhältnis
- es sich um den gleichen AG handelt, aber verschiedene Abteilungen

Grüße



Ps. Im übrigen macht sich dein alter AG Schadensersatzpflichtig, sofern er ohne deine genehmigung Auskunft über dich erteilt.

Miri38

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Antw:Personalakte bei Arbeitgeberwechsel im ÖD
« Antwort #2 am: 02.12.2024 11:17 »
Die Genehmigung zur Einsicht habe ich natürlich erteilt, ich möchte ja die neue Stelle haben. Ich wollte nur wissen, ob die PA beim alten Dienstherren bleibt oder übergeht zum neuen Dienstherrren und dort dann bleibt? Es sind nicht nur 2 verschiedene Abteilungen, sondern 2 verschiedene Bezirksämter..

MaLa

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Antw:Personalakte bei Arbeitgeberwechsel im ÖD
« Antwort #3 am: 02.12.2024 12:33 »
Die PA gehört grundsätzlich zum jeweiligen AG. Nach Einsichtnahme (Kopien sind hier auch nicht erlaubt ohne Genehmigung) ist sie dem alten AG wieder zu übergeben.