Hallo,
ich möchte eine neue Stelle im ÖD in einem anderen Stadtteil antreten.
Dazu soll jetzt meine PA angefordert und überprüft werden.
Diese Stelle ist befristet.
Wenn ich danach eine neue Stelle im ÖD in einem wieder anderen Bezirk annehmen will, bei wem liegt dann die PA?
Beim 1. Arbeitgeber oder beim vorigen AG, also diese befristete Stelle?
Wandert die PA sozusagen mit mir mit, oder bleibt die immer da, wo ich als erstes im ÖD angefangen habe?